Eizellenspende wird möglich: Neue Hoffnung für kinderlose Paare
Der Bundesrat hat wichtige Neuerungen für die Fortpflanzungsmedizin beschlossen. Der Beobachter erklärt, was sich ändert.
Veröffentlicht am 30. Januar 2025 - 16:01 Uhr
Seit einiger Zeit hinkt das Fortpflanzungsmedizingesetz den tatsächlichen Gegebenheiten hinterher – denn es ist vor allem auf verheiratete Paare ausgerichtet. Singles, unverheiratete und männliche homosexuelle Paare, die sich leibliche Kinder wünschen, haben beschränkte Möglichkeiten. So auch Ehepaare, bei denen die Frau unfruchtbar ist.
Hier sollen sich nun ein paar Türen öffnen:
Was will der Bundesrat ändern?
Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll umfassend überarbeitet werden. Im Zentrum steht die Zulassung der Eizellenspende, wie es das Parlament für verheiratete Paare verlangt hat. Der Bundesrat geht sogar noch einen Schritt weiter und möchte, dass auch unverheiratete Paare künftig eine Eizellen- oder Samenspende in Anspruch nehmen können.
Zudem sollen die Embryonen bei einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr auf zwölf beschränkt sein und eingefrorene Samen, Eizellen und Embryonen länger als zehn Jahre konserviert werden können. Für Singles ändert sich nichts: Einzelpersonen sollen weiterhin aussen vor bleiben.
Die Neuerungen sollen bis Ende 2026 erst einmal Form annehmen. Bis sich das Gesetz effektiv ändert, dauert es noch länger.
Welche Möglichkeiten gibt es momentan in der Fortpflanzungsmedizin?
Nach geltendem Recht steht nur Ehepaaren die Möglichkeit offen, eine Samenspende in Anspruch zu nehmen. Unverheiratete Paare können dagegen nur eine Insemination oder eine künstliche Befruchtung ohne fremde Samenzellen durchführen lassen. Eine Eizellenspende oder eine Leihmutterschaft sind generell verboten.
Seit der Einführung der «Ehe für alle» im Jahr 2022 profitieren zwar mittlerweile mehr Menschen von einer Samenspende – viele bleiben aber nach wie vor auf der Strecke. Vor allem wenn man beachtet, dass immer weniger Leute heiraten möchten. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen nicht mehr zeitgemäss sind und nicht der sozialen Realität entsprechen.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, ein Verbot für internationale Adoptionen auszuarbeiten. Es sei die beste Möglichkeit, um alle Betroffenen vor Missbräuchen zu schützen. Unseren Kommentar zum Thema lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel.
- Medienmitteilung des Bundesrats: Zulassung der Eizellenspende
- Gesetz: Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)
- Medienkonferenz: Der Bundesrat zur Revision des FMedG (Video)
- Medienmitteilung des Bundesrats: Verbot internationaler Adoptionen