Sind wir von den Radio- und TV-Gebühren befreit?
Frage: Ich wohne mit meinem Freund zusammen, der seit einem Monat Ergänzungsleistungen zur IV-Rente erhält. Stimmt es, dass wir die Gebühren für die Serafe nicht zahlen müssen?
aktualisiert am 11. August 2020 - 17:55 Uhr durch
Ja. Die Radio- und Fernsehgebühren werden pro Haushalt und nicht pro Person oder pro Empfangsgerät erhoben. Wenn in einem Mehrpersonenhaushalt eine Person zusätzlich zu ihrer IV- oder AHV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhält, kann diese Person ein Gesuch um Befreiung von den Gebühren stellen. Wird das Gesuch gutgeheissen, gilt die Befreiung für den Haushalt und somit für alle Personen und Geräte.
Von der Gebührenabgabe werden Sie befreit, wenn Ihr Freund eine Kopie einer EL-Verfügung an die Serafe AG zustellt. Die Verfügung gilt als Gesuch zu diesem Zweck.
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
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