Sie müssen der Ausgleichskasse jedes Jahr Ihre aktuellen Kontoauszüge schicken. Nur so erfährt sie, dass sich Ihr Vermögen verändert hat.

Wenn Sie diese Informationen nicht weiterleiten, kann es sein, dass Ihnen die Ausgleichskasse zu wenig Ergänzungsleistungen zuspricht Ergänzungsleistungen Das ändert sich bei den EL ab 2021 oder sogar die zu viel ausgezahlten Leistungen zurückfordert. Die Anpassung des Vermögens erfolgt nur einmal im Jahr. Es empfiehlt sich also, die jährlichen Kontoauszüge direkt an die Ausgleichskasse weiterzuleiten.

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EL wird nicht rückwirkend nachbezahlt

Zu Rückerstattungen an die EL-Stelle kann es zum Beispiel kommen, wenn Sie es unterlassen haben, eine Mietzinsreduktion Referenzzinssatz Noch können Mieter eine Mietzinsreduktion einfordern oder eine Lohnerhöhung zu melden. Erhöht werden die Ergänzungsleistungen, wenn beispielsweise das Vermögen abgenommen hat oder der Mietzins erhöht wurde.

Die EL-Stelle hat bis zu fünf Jahre Zeit, Rückerstattungen einzufordern. Rückwirkende Nachzahlungen sind dagegen nicht möglich, die Ergänzungsleistungen werden jeweils erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Meldung erhöht.

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Mehr zu Ergänzungsleistungen

Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

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