Ja, solange Sie nicht geschieden, sondern nur getrennt sind, bleibt Ihre Ehefrau gesetzliche Erbin. Erst wenn Sie geschieden sind, erlischt das gesetzliche Erbrecht automatisch.

Falls Sie Kinder haben, würde die Ehefrau die Hälfte Ihres Nachlasses erhalten. Ohne Nachkommen würde sie je nach Familiensituation drei Viertel oder sogar alles erben.

In einem Testament können Sie Ihre Ehefrau aber auf den Pflichtteil setzen. Damit senken Sie ihren Anteil bereits um 50 Prozent.

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Buchtipp
Trennung
Buchcover Trennung

Weil Sie schon länger als zwei Jahre getrennt leben, könnten Sie auch gegen den Willen der Nochehefrau auf Scheidung klagen. Sie können natürlich auch beide zusammen die Scheidung beim Gericht anmelden.

In beiden Fällen – also sobald die Scheidung rechtshängig ist – verlieren Eheleute ihren Pflichtteilsschutz. Dann könnten Sie Ihre Ehefrau im Testament ganz enterben.

Falls Sie beide keine Scheidung und auch kein Erbe wollen, können Sie auf einem Notariat einen Erbverzichtsvertrag abschliessen.

Rechtsratgeber
Mehr zu Abwicklung der Erbschaftsgeschäfte

Um Erbschaftsgeschäfte abzuwickeln, kann der Erblasser im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker bestimmen oder die Erbengemeinschaft einen Erbenvertreter. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie im einzelnen Fall vorgehen, einen Erbschein bestellen oder das Erbe ausschlagen.

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