Muss ich den Bruder informieren?
Frage: Meine geistig fitte Mutter ist ins Pflegeheim gezogen. Muss ich meinem Bruder sagen, dass ich ihre Wohnung auflöse und einzelne Dinge an mich nehme?
aktualisiert am 31. August 2017 - 18:04 Uhr
Zudem kann es heikel sein, wenn Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Möbel an sich nehmen. Die Mutter kann Ihnen zwar etwas schenken, doch das Verschenken von Wertsachen gilt (mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken) als Erbvorbezug. Diesen müssen Sie nach dem Tod der Mutter dem Bruder gegenüber ausgleichen. Und sollte der Wert der Geschenke über 10'000 Franken liegen, könnte das für die Mutter problematisch werden, wenn sie dereinst Ergänzungsleistungen beantragen möchte.
Ob ein Erbvorbezug beim Tod des Erblassers ausgeglichen werden soll, hängt von der konkreten Situation ab. Wichtig ist jedoch, dass Sie dies schriftlich anordnen, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Beobachter-Mitglieder erhalten hierzu praktische Formulierungsbeispiele in der Mustervorlage «Befreiung von der gesetzlichen Ausgleichungspflicht im Erbfall» sowie in der Vorlage «Anordnung zur Ausgleichung von Erbvorbezügen und Schenkungen».