Steuern zahlen bei null Gewinn?
Frage: Ich habe 50'000 Franken in ein strukturiertes Produkt investiert, das vollen Kapitalschutz garantierte. Nach fünf Jahren bekam ich zwar die Einlage zurück, aber null Franken Zins. Trotzdem muss ich nun 4000 Franken Ertrag versteuern. Soll ich Einsprache erheben?
aktualisiert am 26. Februar 2019 - 08:59 Uhr
Nein, Ihre Einsprache wäre zwecklos. Das Steueramt hat korrekt gehandelt. Das gewählte Produkt besteht aus mehreren Teilen. Der grösste Anteil, hier etwa 46'000 Franken, wird in eine sichere Anlage investiert. Sie ist einer Obligation ähnlich. Bei diesem Anteil erhalten Sie aber keine jährliche Zinszahlung. Am Ende der Laufzeit zahlt der Herausgeber des Produkts die garantierten 50'000 Franken zurück. Die Differenz von 4000 Franken entspricht einer einmaligen Verzinsung. Sie unterliegt der Einkommenssteuer zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt, was die Bank vor fünf Jahren mit den restlichen 4000 Franken gemacht hat, die sie nicht in diese Obligation angelegt hat? Mit dem grösseren Teil davon hat sie sogenannte Optionen oder andere risikobehaftete Finanzinstrumente gekauft. Sie hätten den Zweck gehabt, eine Rendite für Sie zu erzielen. Weil sich diese Optionen nicht wie erwartet entwickelt haben, wurden sie aber wertlos. Darum haben Sie als Anleger keine Rendite erzielt. Den restlichen Teil, der nicht in Optionen eingesetzt wurde – und der ist nicht klein –, hat die Bank als Marge einbehalten. Wenn die Bank Ihnen das Produkt damals zum Kauf empfohlen hat, hätte sie Ihnen auch die steuerlichen Folgen erklären müssen. Falls sie das nicht getan hat, sollten Sie sich bei ihr über die ungenügende Aufklärung beschweren. Ein Fehler lässt sich ohne Beratungsprotokoll jedoch kaum nachweisen.
Sollten Sie das Produkt hingegen ohne Beratung der Bank gekauft haben, können Sie nichts tun.
Ich rate Ihnen, was ich Anlegern immer wieder empfehle: Kaufen Sie nur Anlagen, deren Inhalt und Funktion Sie voll und ganz verstehen. Mit dem guten alten Sparkonto wären Sie in jeder Hinsicht besser gefahren: Sie hätten wenigstens einen bescheidenen Zins gehabt – und keine Gebühren. Den Sparzins muss man zwar auch versteuern, aber jeweils pro Kalenderjahr, was sich günstiger auswirken dürfte als eine einmalige Verzinsung nach fünf Jahren.
Bei der Geldanlage ist Systematik, Disziplin und Ausdauer eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Dabei stellt sich die Frage, welche der unzähligen Finanzinstrumente die beste Wahl ist. Beobachter-Mitglieder bekommen die einzelnen Investitionsmöglichkeiten vorgestellt. Zudem zeigt eine Checkliste, welche Punkte ein Beratungsprotokoll mit der Anlageberaterin enthalten sollte.