Müssen Tote die Ambulanz bezahlen?
Frage: Mein Vater verstarb unbemerkt in seiner Wohnung. Polizei und Ambulanz bargen den Leichnam. Die Krankenkasse will die Kosten nicht tragen, da sie erst nach dem Tod entstanden. Ist das korrekt?
aktualisiert am 14. Januar 2020 - 18:25 Uhr
Nein, das ist nicht korrekt. Grundsätzlich endet die obligatorische Krankenversicherung zwar mit dem Tod des Versicherten. Es gibt jedoch Leistungen, die die Grundversicherung auch danach zahlen muss. Dazu gehört etwa auch der Abschlussbericht im Spital.
Die Polizei hat die Ambulanz gerufen, damit Ihr Vater sofort hätte medizinisch versorgt werden können. Ein sinnvolles Vorgehen – ein medizinischer Notfall war sehr wahrscheinlich.
Eine Massnahme muss wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sein, damit sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen muss. Die Sache darf nach Meinung des Beobachters nicht rückblickend beurteilt werden. Die Kasse muss im gesetzlichen Umfang zahlen.
Ein solcher Fall wurde noch nie gerichtlich entschieden. Falls die Kasse sich weiter weigert, können Sie eine Verfügung von der Kasse verlangen und eine Einsprache machen.
Was kann man tun, um sich gegen Entscheide der Krankenkasse zu wehren? Und was gibt es bei der Wahl der Krankenkasse oder der Franchise zu beachten? Beobachter-Mitglieder erhalten schnell und einfach Antworten auf Fragen zur Krankenversicherung und welche Kosten sie bezahlt.