Worum geht es?

Beim Beratungszentrum des Beobachters gehen zurzeit vermehrt Anfragen zur Kostenübernahme von Covid-Impfungen ein. Ein Beispiel: Eine 70-Jährige bekommt von ihrem Hausarzt die Empfehlung, sich gegen Covid zu impfen, er schickt sie in eine Apotheke.

Die Rechnung muss sie vor Ort bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten nicht, weil das ärztliche Attest fehlt. Das brauche man aber, wenn die Impfung in der Apotheke statt im Spital oder beim Arzt stattfindet.

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Was hat sich geändert?

Bund und Kantone haben während der Pandemie die Impfkosten vollständig übernommen, das hat sich in diesem Jahr geändert. Seit dem 1. Juli 2024 werden die Covid-19-Impfungen gemäss der geltenden Impfempfehlung regulär über die Grundversicherung vergütet.

Heisst: Franchise und Selbstbehalt zahlt man seither selbst. Bei Versicherten, für die eine Impfempfehlung gilt, übernimmt die Grundversicherung die Kosten, bei solchen ohne Impfempfehlung jedoch nicht.

Empfohlen wird die Impfung derzeit allen besonders gefährdeten Personen. Dazu gehören auch Personen ab 65 Jahren.

Fallen in der Apotheke weitere Kosten an, die nicht erstattet werden?

Ja. Die Krankenkasse zahlt bei einer Impfung in der Apotheke nie mehr als den Impfstoff. Die Kosten für die Verabreichung gehen immer zu Lasten der geimpften Person.

Den Preis dafür kann jede Apotheke selbst bestimmen. Einige Versicherungen kommen den Kundinnen und Kunden mit einer Zusatzversicherung jedoch entgegen und bieten ihnen an, den Kassenzettel zur Abrechnung einzusenden. Übrigens: Nicht alle Kantone erlauben die Impfung in einer Apotheke.

Was Betroffene tun können 

Bei einer Impfung in der Apotheke ohne ärztliches Attest könnte die Ärztin schadenersatzpflichtig sein. Denn: Sie hat den Patienten allenfalls nicht richtig über die Leistungsübernahme durch die Kasse informiert.

Der Patient könnte also in diesem Fall den Betrag der vor Ort bezahlten Rechnung von ihr zurückverlangen. Ob ein nachträgliches Attest hilft, um bei der Krankenkasse doch noch die Rückerstattung zu erhalten, kann der Beobachter nicht abschliessend beurteilen – in der Regel geht das nicht.

Am besten lässt man sich von Anfang an direkt beim Arzt oder im Spital impfen. Dann übernimmt die Kasse bei den gefährdeten Personen sämtliche Kosten, ausser Franchise und Selbstbehalt.

Quelle
  • Infos zur Covid-Impfung vom BAG