Falls Sie dauerhaft umziehen wollen: Ja, dann sollten Sie sich unbedingt noch vor der Auszahlung des Pensionskassengeldes am neuen Wohnort anmelden. Falls Sie aber einzig zügeln wollen, um Steuern zu sparen, und schon bald an den alten Wohnort zurückkehren möchten: Lassen Sie es bleiben.

Steuern variieren von Ort zu Ort

Es stimmt, dass sich die Steuersätze für die Auszahlung von Vorsorgegeldern (Freizügigkeit, Pensionskasse, Säule 3a Säule 3a Dank Fonds vom Zinseszins profitieren ) je nach Wohnort extrem unterscheiden. Wenn sich zum Beispiel eine unverheiratete, konfessionslose Frau Vorsorgegeld in Höhe von einer Million Franken auszahlen lässt, entrichtet sie dafür in Adelboden BE fast 82'000 Franken Kantons- und Gemeindesteuern, in Beckenried NW aber weniger als 31'000. Dazu kommen an beiden Orten noch 23'000 Franken Bundessteuer.

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Und es ist auch tatsächlich so, dass es in Ihrem Fall – anders als bei der normalen Einkommenssteuer – nicht darauf ankommt, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Massgebend ist vielmehr, wo Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung angemeldet und steuerpflichtig sind. So gesehen ist es verlockend, sich für eine befristete Zeit an einem steuergünstigen Ort anzumelden und kurz nach der Auszahlung wieder zurückzukehren.

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Verdacht auf Steuerumgehung

Allerdings: Das Steueramt am alten Wohnort wird einen bloss vorübergehenden Aufenthalt am neuen Ort mit grosser Wahrscheinlichkeit als Steuerumgehung Scheindomizil Wie sich Reiche vor Steuern drücken taxieren. Sie müssten dann beweisen, dass Sie tatsächlich Ihren Lebensmittelpunkt an den neuen Ort verlegt haben.

Dazu werden verschiedene Umstände angeschaut, insbesondere die Wohnsituation: Wenn Sie zum Beispiel Ihre grosszügige Eigentumswohnung am alten Ort bloss vermietet und nicht verkauft haben und am neuen Ort nur eine kleine Mietwohnung haben, wirkt der Umzug nicht glaubhaft. Dann schickt Ihnen das Steueramt am alten Wohnort eine Rechnung.

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Martin Müller, Redaktor
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