Trotz Sozialhilfe AHV bezahlen?
Frage: Seit kurzem beziehe ich Sozialhilfe. Muss ich nun mit diesem Geld AHV-Beiträge zahlen, damit ich keine Beitragsjahre für die Berechnung meiner künftigen Rente verliere?
Ja. Sie müssen sogenannte Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre können später zu einer Kürzung Ihrer Rente führen.
Um das zu verhindern, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Gemeindezweigstelle melden. Die Rechnung, die Sie dann erhalten, müssen Sie aber nicht mit dem Sozialhilfegeld bezahlen. Sie können sie einfach Ihrem Sozialdienst weiterleiten. Dieser wird für Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ein begründetes Gesuch um Herabsetzung oder Erlass des AHV-Mindestbeitrags einreichen – jährlich für jene Zeit, in der Sie unterstützt werden.
Generali: AHV-Beitragslücken
Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten darüber Auskunft, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid eingelegt wird.