Bundesgericht stoppt Zürcher Steuerabzocke
Das Steueramt darf Personen nicht beliebig hoch einschätzen, wenn sie wiederholt keine Steuererklärung einreichen. Dieses Urteil des Bundesgerichts wird Folgen haben.
Veröffentlicht am 2. August 2017 - 13:49 Uhr
Die Narkoseärztin Simone Stöhr aus Männedorf ZH wurde von den Steuerbehörden in den finanziellen Ruin getrieben. Wegen schwerer Depressionen hatte sie zwischen 2004 und 2012 keine Steuererklärungen eingereicht. Die kantonale Steuerbehörde und die Gemeinde schätzten ihr Einkommen jeweils nach Ermessen ein, auf bis zu 750'000 Franken, rund das Dreifache ihres tatsächlichen Lohns (siehe Tabelle unten). Weil die Ärztin die Steuerrechnungen über insgesamt 1,8 Millionen Franken nicht mehr bezahlen konnte, wurde zuerst ihr Lohn, später ihre Rente gepfändet.
Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen jetzt für nichtig erklärt – rückwirkend bis ins Jahr 2006. Das kantonale Steueramt muss die Steuern nun aufgrund des tatsächlich erzielten Einkommens neu berechnen.
Das Urteil geht hart ins Gericht mit dem Zürcher Steueramt: «Es hat jahrelang und in immer unerträglicherem Ausmass seine Untersuchungspflicht verletzt.» Das Ergebnis seien «falsche und willkürliche Einschätzungen», vorgenommen «wider besseres Wissen».
Ärztin Simone Stöhr ist erleichtert: «Ich brauche nicht viel Geld zum Leben. Aber mit den immensen Schulden in die Pensionierung zu gehen, war eine schwere Last.» Ihre ganze Energie hatte sie über Jahre in die Arbeit als Narkoseärztin gesteckt. Sie lebte isoliert, litt an Depressionen, öffnete die Post nicht mehr und geriet immer tiefer in die Steuerfalle. Einem Vorgesetzten im Spital fiel dann auf, dass mit ihr etwas nicht stimmen konnte. Auf seinen Rat hin suchte sie einen Psychiater auf und holte sich Rechtsbeistand. Vor zwei Jahren machte der Beobachter den Fall publik (siehe Video).
Heute hat Stöhr ihre Finanzen und Steuern mit Unterstützung einer Steuerberaterin wieder im Griff. Der Grossteil der zu viel bezahlten Steuern wird sie zurückerhalten. Euphorisiert wirkt sie deswegen nicht. «Ich plane keine Weltreise. Ich bin zufrieden mit meinem eher bescheidenen Leben. Das soll sich nicht ändern.»
Auf einen Erfolg vor Bundesgericht hatte sie zwar immer gehofft – «aber nicht immer daran geglaubt». Ein grosser Dämpfer war das Urteil der Vorinstanz, des Zürcher Verwaltungsgerichts. Es liege in der Natur von Einschätzungen, dass sie zu hoch ausfallen können, argumentierte es. Zudem hätte sich die Ärztin ja rechtzeitig wehren können. Genau das war ihr wegen der Depressionen aber nicht möglich.
Auch das Verwaltungsgericht muss jetzt heftige Kritik aus Lausanne einstecken. «Unzureichend, oberflächlich und lückenhaft» habe es sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt.
Das Lausanner Urteil hat Folgen für die gesamte Einschätzungspraxis. Es setzt Kantonen und Gemeinden Grenzen. Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, wird nicht zum Freiwild. Einschätzungen dürfen gemäss Urteil weder nach freiem Belieben erfolgen, noch als Bestrafung für das Nichteinreichen unrealistisch hoch ausfallen. Für Letzteres haben die Behörden ja die Möglichkeit, Säumige zu büssen. «Eine Einschätzung soll dagegen dem realen Sachverhalt und der materiellen Wahrheit möglichst nahe kommen», so die Lausanner Richter. Dazu seien – je nach Fall – auch eigene Abklärungen durch die Behörden nötig.
Die Zürcher Finanzdirektion will trotzdem an automatischen Erhöhungen festhalten. «Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, muss auch künftig damit rechnen, dass sein Einkommen höher als im Vorjahr eingeschätzt wird, unter Umständen bis zu 20 Prozent», sagt Roger Keller, Sprecher der Zürcher Finanzdirektion. Ausserdem drohten happige Bussen. Willkürlich seien solche Erhöhungen erst, wenn das Steueramt erfahre, was für ein Einkommen der Steuerpflichtige tatsächlich habe. Das sei etwa bei Lohnpfändungen der Fall. «Wir sind aber grundsätzlich weiterhin nicht verpflichtet, umfangreiche eigene Nachforschungen zum Lohn anzustellen.»
Andere Kantone führen eigene Abklärungen durch, etwa indem sie Lohnausweise beim Arbeitgeber einfordern oder sich bei den Sozialversicherungen über AHV-Zahlungen informieren. Zürich will das weiterhin nicht automatisch und nicht in jedem Fall tun.
Wann Abklärungen zwingend sind, will die Finanzdirektion in neuen internen Richtlinien festhalten. Gründe könnten neben Lohnpfändungen auch Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen sein. «Das Urteil wird sicher in die Richtlinien einfliessen», sagt Sprecher Roger Keller.
Das Lausanner Urteil ermögliche bereits jetzt vielen Betroffenen, eine Neuberechnung ihrer Steuerschuld zu verlangen, schätzt Patrizia Stiegler, Rechtsvertreterin der Ärztin. «Wer wiederholt und krass zu hoch eingeschätzt worden ist, kann auf das Urteil verweisen und seine Unterlagen für die betroffenen Jahre beim kantonalen Steueramt nachreichen.» Die Behörden müssten den Fall dann von Amtes wegen neu beurteilen – unabhängig von den Gründen, die zum Nichteinreichen der Steuererklärungen führten.
Bisher hatten Betroffene nur Chancen auf eine Neuberechnung, wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen belegen konnten. Das ist nur mit ärztlichen Berichten und Gutachten möglich, die kaum rückwirkend erstellt werden können. Betroffene müssen also bereits zur Zeit der Versäumnisse in ärztlicher Behandlung gewesen sein.
Der Beobachter hat in den letzten Jahren diverse Fälle krasser Fehleinschätzungen durch Zürcher Gemeinden und das kantonale Steueramt aufgerollt. Besondere Aufmerksamkeit erregte 2014 der Fall Ernst Suter. Der Hilfsarbeiter und Legastheniker aus Dürnten ZH hätte laut Steuereinschätzung einen Jahreslohn von bis zu 400'000 Franken erzielt. Die aufgebrachten Stimmberechtigten beschlossen darauf an einer Gemeindeversammlung, Suter 250'000 Franken zu viel bezahlter Steuern als Schenkung zurückzuerstatten. So musste sich kein Gericht mit der Sache befassen.
Die pensionierte Ärztin Simone Stöhr kann mit Rückerstattung von mehreren Hunderttausend Franken rechnen – die sie für Einkommen bezahlen musste, die sie nie erzielt hat. «Ich hoffe, das Urteil sorgt jetzt auch bei anderen Betroffenen für etwas mehr Gerechtigkeit», sagt sie.
Steuern: Wer schweigt, zahlt oft zu viel
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4 Kommentare
Und ich dachte ich sei der einzige (Idiot) in der Schweiz der die Steuererklärung nicht einreicht.
Zur Zeit habe ich das gleiche am Laufen, Steuer 2021, 2022 und 2023 wurden mir mutmasslich und willkürlich zu hoch geschätzt, wieso willkürlich? Weil die Behörde vom Arbeiter geber sich die Lohmabrechnubgen hat schicken lassen und hatte somit die komplette Einsicht über unser Einkommen!
Ich konnte leider auf Grund von Krankheit die Unterlagen nicht einreichen in solch einem Zustand in dem ich war war für mich nicht anders möglich ausser dass die Steuer geschätzt wird, und ich war ehrlich gesagt auch bereit wenn es 500 CHF zu viel geschätzt wird das alles anzunehmen, Hauptsache ich kann es zahlen und es kommen keine Probleme! Ich zahlte und zahlte ubd zahlte, aber die Steuern wurden einfach immer höher und höher und höher! Statt 7000 waren es plötzlich 18.500 CHF, statt 11.000 wurden es 19.000, statt 9000 wurden es 19000,
Nach eine Immunsupressionstherapie geht es mir etwas besser und ich konnte mir EIN Überbrlick verschaffen und habe wirklich einen Schock, zu dem konnte ich die Ratten nicht mehr begleichen weil sie immer höher und höher und Hörer wurden!
Ich verstand die Welt nicht mehr. Habe alle Steuererklärungen nachgereicht und Einsprache eingereicht, zum Glück wurde mir gesagt, dass es alles angeschaut wurde, nun ist aber so, weil ich die überhöhte Raten nicht mehr zahlen konnte wollen sie nun pfänden, in 2 Wochen kommt der Entscheid VON Steuerkomission und so wie ich verstanden habe wird es dann alles rpxkwirken korrekt gerechnet!
Ich wendete mich an Steueramt und bat die die Pfändung anzuhalten bis eben der Entscheid kommt { da ja keinen Sinn macht weil im Juli müssen sogar die mir Rückzahlungen veranlassen! Die sagen mir, dass Finanzamt das Geldeinfordert und ich mit denen in Verbindung setzten soll, ich setzte mich also mit Finanzamt in Verbindung und werde stets als Kriminelle von denen behandelt! Ich erklere noch Mals, dass für 3 Jahre mutmasslich und willkürlich die Steuer viel zu hoch berechnet wurde! Und dass es sich in 2 Wochen sowieso alles wendet und dieser administrativer, zeitlicher finanzieller, personeller Aufwand sich ja nicht lohnt weil die Steuer angepasst wird und die zu viel gezahlte Steuer mir zurück gezahlt wird, bzw verrechnet für das was evtl noch offen ist!
Finanzamt ist aber nicht bereit noch 2 Wochen zu warten und die Pfändung nicht weiter zu verlangen sondern den Entscheid der offensichtlich ist abzuwarten!
Für mich ist es eine Kriminelle und willkürliche Struktur, normaler weisse arbeitet die Gemeinde für das Volk und müsste stehts an deren Seite sein und man muss gemeinsam eine passende Lösung für alle Beteiligten finden! Ich Frage mich nur wie ist es möglich, dass man die Freiheit bekommt trotz Lonausweisse trotzdem dreifach alles anzusetzen? Wie ist es möglich trotzt eingereichtem Einspruch und den offensichtlichen Fehlern trotzdem Betreibung einzuleiten und nicht bereit sein wollen diese 2 Wochen abzuwarten? Es macht doch keinen Sinn, jetzt drastische Maßnahmen in die Wege zu leiten um es nachher wieder rückgängig zu machen?
Die ruinieren uns finanziell willkürlich, diese Böswillige Willkür nimmt einfach kein Ende, und verhindert MEINe Genesung um das 1000 fache!
Einen Anwalt habe ich noch nicht, ich stütze mich einfach auf diesen Gerichtsurteil! Und hoffe, dass es sich in den nächsten Wochen alles klärt!
Lieber Beobachter
Der Artikel "Steueramt ruiniert depressive Ärztin" lässt Hoffnung aufkommen, dass man der Willkür von Behörden nicht einfach so ausgeliefert ist - und dass unser Bundesgericht in der Tat in der Lage ist, für Gerechtigkeit zu sorgen.
Gratulation!!
Was einzig noch stören mag ist, dass der Kanton Zürich für die Gerichtskosten aufkommen muss - also der Steuerzahler - und nicht jene Personen der Steuerbehörde, welche durch Willkür und Nachlässigkeit diese Kosten verursacht haben.
Warum werden diese Leute nicht bestraft?
Geht eine Behörde immer straflos aus, wenn ihr Willkür (bedeutet das nicht auch "ungetreue Amtsführung"?) nachgewiesen werden kann?
Wie wird sich der Beobachter hier verhalten? Gilt es, allenfalls auch hier einmal ein Zeichen zu setzen und die Behördenvertreter ihre Verantwortung in Tat und Wahrheit tragen zu lassen?
in jedem anderen Unternehmen ist das doch auch so.
Nur nicht bei einem Staatsbetrieb?
Behördenvertreter bis hin zu Regierungsmitglieder (und noch weiter...) reden immer vollmundig vom Tragen von Verantwortung; wenn es aber um die damit verbundenen Konsequenzen geht, dann geschieht weitgehend gar nichts (was für eine Konsequenz bedeutet bei einem Regierungsvertreter denn ein Rücktritt schon, ausser, dass er damit die Verantwortung ganz abschüttelt).
Welche Sanktionen ergreift denn die Finanzdirektion in ihren eigenen Reihen im vorliegenden Fall? Immerhin sind hohe Gerichtskosten aufgelaufen.
Wie geht der Beobachter hier weiter vor?
Oder ist er mit dem Erreichten schon zufrieden...?
Beste Grüsse
Alex Noser
Sehr geehrte Frau Noser
Ich bin völlig Ihrer Meinung und es ist gut zu wissen, dass es noch andere Menschen gibt, welche mit den Verbrechen der Steuerbehörden nicht einverstanden sind. Die allermeisten Mitmenschen setzen sich der Willkür der Behörden nicht zur Wehr, zahlen einfach die falsch und damit willkürlich berechneten und unter Androhung der Betreibung bis hin zum Ruin die völlig zu Unrecht einverlangten Steuern, nur damit sie sich nicht wehren und der Betreibung aus dem Weg gehen können. Es ist ein Verbrechen an der Allgemeinheit, Amtsmissbrauch nach Art. 312 StGB und Nötigung, Erpressung und Betrug, was den Behördenmitgliedern sofort angelastet werden muss. Sie müssen angezeigt werden, damit sie mit ihrem Privatvermögen und Einkommen die dadurch entstandenen Kosten und nicht die Steuerzahler begleichen müssen.
Es ist mehr als an der Zeit, diesem kriminellen Treiben, einer kriminellen Organisation gleich, nach Art. 260ter StGB gesamtschweizerisch ein Ende zu setzen.Wir die Steuerzahler müssen dies tun und gegen die korrupten Behördenmitglieder unternehmen. Es liegt an jedem einzelnen Schweizer und jeder Schweizerin diesen Missstand sofort zu ändern und die Haftung der Behördenmitglieder mit ihrem Einkommen und Vermögen einzuführen. Jeder andere Schweizer und jede Schweizerin sind voll haftbar für ihr Treiben. Die Bundesverfassung belegt und schreibt klar vor, dass vor dem Gericht jeder Schweizer und jede Schweizering gleich zu behandeln sind.
Danke für Ihren Beitrag diesen Verbrechen der Behörden ein Ende zu setzen. Weiter so.