Die 10 besten Steuertipps
Alle müssen die Steuererklärung ausfüllen – mit Betonung auf müssen. Mit diesen 10 Tipps gehen Sie Schritt für Schritt und ohne Stress vor.
Veröffentlicht am 14. Februar 2025 - 08:58 Uhr
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1. Gute Vorbereitung ist alles
Niemand hat Spass daran, die Steuererklärung auszufüllen. Doch wer die Belege griffbereit hat, schafft es in weniger als zwei Stunden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich durchs Jahr darauf vorbereitet. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt dafür da:
Tipp: Legen Sie ein Mäppli oder einen elektronischen Ordner an, wo Sie systematisch jeweils eine Kopie jener Belege ablegen, die steuerlich relevant sein könnten: Lohnausweis, Bankauszug, ÖV-Abo, Handwerkerrechnung (wenn Sie Liegenschaftsbesitzer sind), Beleg der Säule-3a-Einzahlung, Weiterbildungsbestätigungen.
2. Fristverlängerung eingeben
Sobald das Steuererklärungsformular bei Ihnen eingetroffen ist, beantragen Sie Fristverlängerung bis im Herbst – selbst dann, wenn Sie überzeugt sind, die Aufgabe rechtzeitig zu erledigen. Das verschafft Ihnen Zeit und entspannt, falls dann doch bis Ende März alle Sonntage wunderschön sind und die Berge locken.
Tipp: Je nach Kanton müssen Sie die Fristverlängerung bis spätestens Mitte oder Ende März beantragen, an den meisten Orten geht dies auch elektronisch. Wenn Sie einen Grund angeben müssen, machen Sie geltend, noch nicht über alle Unterlagen/Dokumente zu verfügen.
3. Füllen Sie die Steuererklärung elektronisch aus
Das erspart das mühsame Übertragen von Zahlen in eine neue Spalte, und Sie vermeiden Rechenfehler. Vor allem aber: Die Systeme der meisten Kantone sind so konzipiert, dass Sie aufgrund Ihrer Angaben aus dem Vorjahr durchs Formular geführt werden. So geht normalerweise nichts Wichtiges vergessen.
Tipp: Bevor Sie das Formular absenden, generieren Sie eine PDF-Kopie für sich und speichern Sie sie ab.
4. Einkünfte korrekt deklarieren
Selbständigerwerbende mögen unter Umständen einen gewissen Spielraum haben, wie viel Einkommen sie versteuern müssen, Angestellte hingegen kaum. «Optimieren» lässt sich hier nicht viel. Wichtig ist, dass Sie den Nettolohn aus Ihrem Lohnausweis korrekt übertragen. Vergessen Sie allfällige Zusatzeinkünfte nicht: aus einem Nebenjob, aus einer vermieteten Liegenschaft sowie Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden et cetera).
Tipp: Wenn der Lohnausweis nicht korrekt ist, verlangen Sie beim Arbeitgeber eine Korrektur. Legen Sie Belege, beispielsweise über Zinserträge, nur dann bei, wenn das Steueramt sie verlangt.
5. Keine Abzüge vergessen
Dumm, wenn zwar mit der Säule-3a-Einzahlung die Altersvorsorge gestärkt, aber der Steuerabzug vergessen wird: Das Steueramt gewährt diesen Abzug nur, wenn man ihn ausdrücklich verlangt und die Einzahlung belegt. Wer ihn vergessen hat, kann aber noch innert 30 Tagen nach Erhalt der Steuerveranlagung Einsprache erheben. Abzüge aufgrund Ihrer Lebenssituation (Kinderabzug, Zweiverdienerabzug et cetera) hingegen macht das System in der Regel automatisch.
Tipp: Gehen Sie die Liste der übrigen möglichen Steuerabzüge systematisch durch: Erfülle ich die Kriterien für diesen Abzug? Konsultieren Sie nötigenfalls die Wegleitung, um zu erfahren, was genau die Voraussetzungen sind.
Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie in den folgenden Merkblättern, was konkret in Ihrem Kanton gilt.
6. Kein Vermögen verstecken
In der Regel wird Vermögen erst besteuert, wenn es über 50’000 oder gar 100’000 Franken liegt. Auch wenn klar ist, dass Sie weniger haben: Deklarieren müssen Sie jedes Bankkonto, selbst wenn nur Fr. 5.75 drauf sind. Betrügen lohnt sich nicht: Die Vermögenssteuer liegt im Promillebereich und spielt für die meisten Steuerpflichtigen eine untergeordnete Rolle. Aber wenn Sie mit nicht deklariertem Vermögen auffliegen, handeln Sie sich unnötige Scherereien ein.
Tipp: Der Hausrat zählt nicht als Vermögen – ausser es hängt ein Rembrandt in Ihrer guten Stube. Auch die Vermögenswerte in der Pensionskasse, auf Freizügigkeitskonten sowie in der Säule 3a müssen Sie nicht als Vermögen deklarieren, Kryptowährungen und Bankkonten im Ausland hingegen schon.
7. Kontrollieren Sie die Steuererklärung
Bevor Sie die Steuererklärung absenden, vergleichen Sie sie mit jener des Vorjahres: Haben Sie etwas vergessen? Checken Sie auch, was das Steueramt letztes Jahr korrigiert hat, so machen Sie nicht den gleichen Fehler ein zweites Mal.
Tipp: Wenn es verglichen mit dem Vorjahr zu bedeutenden Veränderungen gekommen ist, lohnt es sich, dem Steueramt unter «Bemerkungen» eine Begründung dafür zu geben. So vermeiden Sie unter Umständen Missverständnisse und Rückfragen. Etwa wenn Ihr Vermögen deutlich zu- oder abgenommen hat, ohne dass dies auf den ersten Blick erklärbar ist.
8. Veranlagungsverfügung prüfen
Irgendwann, vielleicht erst nach vielen Monaten, erhalten Sie vom Steueramt eine Antwort, je nach Kanton Veranlagungsverfügung oder Einschätzungsmitteilung genannt. Wichtig ist jetzt, dass Sie rasch überprüfen, was das Steueramt allenfalls abgeändert hat. Sind Sie nicht damit einverstanden, haben Sie nur 30 Tage Zeit, um Einsprache zu machen – auch dann, wenn Sie gerade in den Ferien sind.
Tipp: Ist Ihnen nicht klar, warum das Steueramt etwas abgeändert hat, fragen Sie nach – am besten telefonisch oder per Mail. Achten Sie darauf, dass Sie die Einsprachefrist nicht verpassen, wenn die Antwort auf sich warten lässt.
9. Zahlen Sie die provisorischen Rechnungen
Die Raten-Rechnungen basieren normalerweise nicht auf Ihrer aktuellen Steuererklärung, sondern auf jener des Vorjahres. Also können die Raten zu hoch oder zu tief sein. Wenn sie zu hoch sind, bitten Sie das Steueramt um Korrektur. Wenn sie zu tief sind, zahlen Sie wenn möglich freiwillig mehr ein – in vielen Kantonen werden Vorauszahlungen verzinst.
Tipp: Einfach nicht zahlen ist keine gute Idee. Zwar wird in der Regel erst bei Nichtbezahlen der definitiven Steuerrechnung ein Betreibungsverfahren ausgelöst, aber Sie bezahlen unter Umständen teure Verzugszinsen.
10. Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung
Beginnen Sie im Laufe des Jahres damit, Belege für die Steuererklärung im nächsten Jahr zu sammeln. Und überlegen Sie, was Sie dieses Jahr unternehmen könnten, um nächstes Jahr Steuern zu sparen: etwa mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse oder mit einer geschickten Planung des Liegenschaftsunterhalts, wenn Sie Eigentümerin sind.
Tipp: Als Haus- oder Wohnungseigentümer können Sie jedes Jahr neu wählen, ob Sie für den Liegenschaftsunterhalt die Pauschale (meistens 20 Prozent des Eigenmietwerts) oder die effektiven Kosten geltend machen wollen. Legen Sie kleinere Unterhaltsarbeiten gezielt zusammen in ein bestimmtes Kalenderjahr, damit die Kosten dann sicher über der Pauschale liegen, und wählen Sie in den Jahren ohne Unterhalt die Pauschale. Grössere Renovationen hingegen werden besser auf mehrere Jahre verteilt.
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