Ja, aber nicht ohne speziellen Kommentar. Seit 2010 können Steuerpflichtige in allen Kantonen einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige machen und alle bisher nicht versteuerten Gelder offenlegen. Die hinterzogenen Steuern werden dann für längstens zehn Jahre zurück nachgerechnet und erhoben. Zusätzlich zahlen Betroffene Verzugszinsen auf die Nachsteuern. Sie gehen aber völlig straffrei aus, das Steueramt verlangt also keine Busse.

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Wenn Sie Ihr Konto jedoch kommentarlos in die nächste Steuererklärung eintragen, müssen Sie mit einem normalen Nachsteuerverfahren und einer Busse rechnen. Das können Sie vermeiden, indem Sie ein Begleitschreiben mit einer Selbstanzeige beilegen.

Sie können aber auch schon zuvor die Selbstanzeige persönlich oder schriftlich dem Steueramt mitteilen, sie ist an keine besondere Form gebunden. Reichen Sie die erforderlichen Kontoauszüge gleich mit der Anzeige ein.

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Quelle: Beobachter Edition