Sobald Sie an einer Erbschaft beteiligt sind, müssen Sie Ihren Anteil daran in Ihrer Steuererklärung auflisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Werte bereits verteilt wurden oder nicht. Steuerpflichtig sind Sie ab dem Zeitpunkt des Rechtsanspruchs, also nach dem Todestag.
Je nach Kanton wird der Anteil an der unverteilten Erbschaft im Hauptformular oder im Wertschriftenverzeichnis aufgelistet. Ich empfehle, eine Kopie der unterjährigen Steuererklärung der Mutter beizulegen. Damit zeigen Sie dem Steueramt auf, warum Sie plötzlich mehr Vermögen haben.
Ihren Anteil an den Bankguthaben und Wertschriften der Mutter listen Sie im Wertschriftenverzeichnis auf. Zusätzlich geben Sie Ihren Anteil an den Zinsen und anderen Erträgen seit dem Todestag bis Ende Jahr an. Dazu verwenden Sie vorzugsweise den Steuerauszug der Bank, der alle Daten enthält. Er kann kostenpflichtig sein.
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Carlos Pérezwar von 2018 bis 2023 Redaktor und Berater beim Beobachter für die Themen Steuern, Anlagen, private Vorsorge, Hypotheken und Lebensversicherungen.Mehr erfahren
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