Nein, denn Schäden in einem gemeinsamen Haushalt sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Wohngemeinschaftskollegen, Konkubinatspartner oder Ehegatten handelt. Unerheblich ist auch, ob Sie und Ihr Kollege bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind.

Nur wenn Sie einer Drittperson einen Schaden zufügen, springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Etwa wenn die Kamera einer Freundin gehört hätte, die an einer anderen Adresse lebt. Dann würde die Versicherung den Zeitwert des Fotoapparats zahlen – abzüglich Selbstbehalt.

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Für junge Leute, die noch zu Hause wohnen, lohnt es sich abzuklären, ob sie allenfalls noch in der Familienpolice mitversichert sind. Das wäre billiger.

Die Hausratversicherung übernimmt einen solchen Schaden im Übrigen ebenfalls nicht. Diese kommt nur bei einem Brand, Wasser- und Elementarereignissen oder bei einem Diebstahl zum Zug.