Es kommt darauf auf. Das Risiko, dass Sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, ist gross. Wenn es ein Sturz war, könnte es sich um einen Unfall im Sinne des Versicherungsrechts handeln. Falls Sie angestellt sind, übernimmt die Unfallversicherung des Betriebs die Kosten für die Behandlung, aber auch für das Reparieren oder Austauschen von Dingen, die juristisch gesehen einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Dazu zählen Brillen, Hörgeräte oder Prothesen.

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Allerdings zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers nur, wenn Sie sich verletzt haben und eine medizinische Behandlung nötig wurde. Wenn möglich, muss man die Brille reparieren lassen. Geht das nicht, zahlt die Versicherung gleichwertige Gläser und in der Regel ein Brillengestell bis rund 300 Franken. Wenn nur Sachschaden entstanden ist oder falls Sie nicht in Behandlung mussten, zahlt die Unfallversicherung die neue Brille nicht.

Ist der Unfall in der Freizeit passiert, müssten Sie beim gleichen Arbeitgeber übrigens mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, damit auch sogenannte Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber mitversichert sind. Falls Sie ein kleineres Pensum haben oder gar nicht arbeiten, ist der Unfall über die Krankenkasse versichert – in der Regel auch bei selbständig Erwerbstätigen. Bei der Grundversicherung gelten jedoch andere Bedingungen. Dort sind solche Sachschäden nämlich nicht versichert. Möglicherweise haben Sie aber eine Zusatzversicherung, die sich an der neuen Brille zumindest beteiligt.

Wenn die beschädigte Brille noch recht neu ist: Schauen Sie sich die Kaufbelege an. Haben Sie eine Brillenversicherung gewählt oder erhalten? Oft gilt eine solche ein bis zwei Jahre.

Hausratversicherung könnte zahlen

Eine andere Möglichkeit ist die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Feuer, Unwetter oder Diebstahl – vielleicht haben Sie aber einen Zusatzbaustein für Wertsachen gewählt? Je nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen kann sie die Kosten ersetzen.

Die Privathaftpflichtversicherung dagegen deckt nur Schäden, die man anderen zufügt. Falls aber eine andere Person schuld an Ihrem Sturz ist, können Sie die Kosten für die neue Brille von ihr zurückfordern.

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