Seit 2022 kommen Geschädigte leichter an ihr Geld – theoretisch. Wenn etwa jemand meine wertvolle Vase umwirft und diese in tausend Stücke zersplittert, muss ich mich nicht mehr mit dem Verursacher herumschlagen, sondern kann direkt der Versicherung des Verursachers meinen Schaden anmelden – falls er eine hat.

So steht es im Gesetz. Eine schöne Idee, doch in der Realität kann es Probleme geben: Was soll ich tun, wenn mir der Übeltäter nicht sagen will, ob er bei Allianz, Generali oder Mobiliar versichert ist? Da hilft nur eines: alle Anbieter abklappern. Immerhin gibt es die Beobachter-Vorlagen für Schreiben an die Versicherungen. In den Informationen zu den Quellen für diesen Artikel finden Sie zudem die Kontaktformulare einiger Versicherungen.

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Alles viel zu mühsam, findet Mauro Poggia, SVP-Ständerat aus Genf, und fordert eine zentrale Auskunftsstelle. Seine Motion verlangt vom Bundesrat die Schaffung einer solchen Stelle. Die Versicherungen müssten die Namen und Policennummern ihrer Kunden melden, Geschädigte können danach fragen.

Ein einziges Schreiben statt 13

Das würde mir das Leben als Besitzerin einer zerbrochenen Vase viel einfacher machen: Ich müsste nur eine einzige Anfrage stellen. Bei der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung läuft das heute schon so. Nach einem Unfall muss man nur das Strassenverkehrsamt anrufen und das Nummernschild nennen – und schon erfährt man, bei welcher Versicherung man den Schaden melden kann.

«In den weitaus meisten Fällen bestehen gar keine Probleme. Der Schädiger ist kooperativ und nennt dem geschädigten Dritten seinen Haftpflichtversicherer.»

Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter

Der Bundesrat findet eine solche zentrale Stelle nicht nötig und zu teuer, wie er in der Stellungnahme zur Motion im Februar 2025 schrieb. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter verdeutlichte das Anfang Woche nochmals: «In den weitaus meisten Fällen bestehen gar keine Probleme. Der Schädiger ist kooperativ und nennt dem geschädigten Dritten seinen Haftpflichtversicherer.» 

Zudem könnten über dieselbe Police mehrere Personen versichert sein, deren Namen die Auskunftsstelle nicht kenne. Etwa bei Familien, Wohngemeinschaften oder Altersheimen. Eine Auskunftsstelle wäre deshalb mit grossem administrativen Aufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden. 

Der Ständerat lehnte die Motion ab. Die Forderung hat sich damit erledigt: Es gibt bis auf weiteres keine zentrale Auskunftsstelle für Versicherungen.