Veröffentlicht am 27. April 2020 - 13:21 Uhr
Die Firma Gebro Pharma verspricht eine Sensation. Der Nasenspray Prosens könne vor Viren schützen. Auch vor Coronaviren. Das schreibt das Baselbieter Unternehmen in Broschüren, die in Apotheken aufliegen, sowie in der Packungsbeilage. Die Wirksamkeit sei «in mehreren klinischen Studien bestätigt» worden.
Immunologe Beda Stadler hält diese Werbeaussage für gefährlich. «Die Käufer können sich in einer falschen Sicherheit wiegen.» Sie würden dazu verleitet, den Sicherheitsabstand nicht mehr einzuhalten. Der Spray biete keinerlei Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus , der Nutzen sei gering. «Die Hersteller solcher Produkte nutzen die Verunsicherung der Menschen aus», sagt der emeritierte Professor.
Algen in Sprayform
Der Spray besteht aus Algen, Kochsalz und Wasser und kostet rund 17 Franken. Er funktioniert ohne jegliche pharmakologische Wirkung. Der Vorgang ist reine Physik, ähnlich wie das Inhalieren von Wasserdampf. Prosens gilt deshalb nicht als Medikament, sondern als Medizinprodukt. So wie Pflästerli.
Wenn man Prosens in die Nase sprühe, bilde der Wirkstoff Carragelose einen Schutzfilm auf den Schleimhäuten, schreibt die Firma Gebro Pharma. Dieser Film «kann verhindern, dass Viren dort eindringen, sich vermehren und einen Infekt auslösen können».
Entscheidend ist das Wörtchen «kann». Nur dank der Kann-Formulierung ist die Werbebotschaft überhaupt zulässig, bestätigt ein Sprecher der Heilmittelbehörde Swissmedic.
Eilige Mitteilung
Nutzt Gebro Pharma die Angst aus, um mit dem Hinweis auf «klinische Studien» Kasse zu machen? Die Firma weist das weit von sich, reagierte aber auf die Anfrage mit einer Medienmitteilung. Titel: «Wirkung bei Covid-19 nicht nachgewiesen». Studien zum Coronavirus fehlten, doch der Spray könne vorbeugend gegen Viren wirken. Man solle sich aber unbedingt an die Hygienevorgaben des Bundes halten.
Das Wirkprinzip des Sprays beruht darauf, dass Viren eine Abneigung gegen Feuchtigkeit haben. Viola Vogel, Professorin für angewandte Mechanobiologie, erklärt das in einem Blogbeitrag der ETH Zürich: Dringt das Coronavirus in die Nase und den Rachen, müsse es dort eine Schleimhautzelle befallen, damit es sich vervielfältigen könne. Je dünnflüssiger und feuchter die Schleimschicht sei, desto schwerer falle es dem Virus, einzudringen. Regelmässiges Inhalieren von Wasserdampf helfe deshalb, das Infektionsrisiko zu senken. Das sei ein «bewährtes Hausmittel». Da sie weder auf «klinische Studien» noch auf einen «Wirkstoff» verweist, weckt sie keine falschen Hoffnungen – und will damit auch kein Geld machen.
Kaum warnt der Bund, dass die Internetkriminalität derzeit grassiert, flattert bereits die passende Versicherungslösung ins Haus. «Die Wahrscheinlichkeit für einen Online-Betrug steigt», schreibt darin der TCS. Es sei fast nicht mehr möglich, betrügerische von echten Inhalten zu unterscheiden. Das Rezept dagegen: der «TCS Internet-Schutzbrief», der hauptsächlich die Kosten von Klagen gegen Internetganoven übernimmt.
«Der Nutzen des Internet-Schutzbriefs ist fragwürdig», sagt Beobachter-Rechtsberaterin Nicole Müller. Eine Versicherung für Rechtsschutzfälle sei bei Internetbetrug wenig sinnvoll. «In der Regel gibt es niemanden zum Einklagen, weil die Täter ihre Identität gezielt verheimlichen.»
Immerhin verspricht der TCS, dass er auch Vermögensschäden decke, bei Kreditkartenmissbrauch etwa bis zu 5000 Franken. Nur muss man diesen Schaden meistens nicht bezahlen – Kunden haften in der Regel nur, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Der TCS sagt, der Werbeversand sei schon vor der Coronakrise in Druck gegangen. Die Versicherung sei sinnvoll und biete zudem auch technische Hilfe.