Die hohe Zahl erstaunt: 26 Prozent der Postfinance-Angestellten pflegen Angehörige. Obwohl es schwierig ist, Job und Privatleben in Einklang zu bringen. Die Betroffenen erhoffen sich denn auch mehr Unterstützung durch den Arbeitgeber, zeigt eine Umfrage. 96 Prozent wünschen sich flexible Arbeitszeiten, 89 Prozent bezahlte Absenzen, 84 Prozent, dass sie auch zu Hause arbeiten können. Ausserdem: dass die Firma der Problematik positiv gegenübersteht.

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Die Post kommt ihren Angestellten tatsächlich entgegen. 2016 nahm sie einen entsprechenden Passus in den Gesamtarbeitsvertrag auf. Unterstützung erhalten Mitarbeitende mit familiären Betreuungsverpflichtungen demnach «u.a. im Rahmen der Planung von Arbeitseinsätzen, der Anpassung des Beschäftigungsgrads und/oder der Gewährung von unbezahlten Urlauben». Ausserdem können Postmitarbeitende bis zu einer Woche freinehmen, wenn der Ehepartner, ein Kind oder die Eltern krank sind.

Auch Nicole Binder hat positive Erfahrungen gemacht mit ihrem Arbeitgeber, der Axa Winterthur. Letztes Jahr musste ihre Schwiegermutter wegen einer schweren Erkrankung notfallmässig ins Spital. Zunächst war unklar, ob die ältere Frau danach regelmässige Betreuung benötigen würde.

«Das gab uns Sicherheit»

Nicole Binder und ihr Mann, ebenfalls bei der Axa Winterthur tätig, suchten Rat bei der betriebsinternen Fachstelle Family Care. «Wir erfuhren, wie wichtig es für die Schwiegereltern ist, dass sie ihre bisherige Wohnsituation beibehalten können. Und man zeigte uns auf, mit welchen Hilfsangeboten das in ihrem Kanton machbar ist.»

Die Fachstelle vermittelte den Kontakt zum örtlichen Familienservice, einem Partnerunternehmen der Axa, das Unterstützung organisieren konnte. «Das Gespräch und die Tipps gaben uns Sicherheit», sagt Nicole Binder. «Und dank flexibler Arbeitszeit konnten wir in der schwierigsten Zeit tagsüber freinehmen und die Arbeit abends im Homeoffice erledigen.» Nach einigen Wochen pendelte sich der Alltag der Schwiegereltern wieder ein.

So erlebte die 42-jährige Nicole Binder ansatzweise, was für immer mehr Betroffene in ihrer Altersgruppe anstrengender Alltag ist: 330'000 Erwerbstätige in der Schweiz betreuen oder pflegen nebenher regelmässig erwachsene Angehörige oder Bekannte. Das zeigt ein 2014 veröffentlichter Bericht des Bundesrats.

Für die Pflege Urlaub beziehen?

Mehrheitlich sind es Frauen, die die Zusatzarbeit auf sich nehmen. Der Anteil der Männer beträgt nur ein Drittel. Der Bericht stützt sich auch auf Umfragen des Bildungszentrums Careum. Bei neun befragten Firmen zeigte sich, dass zwischen 11 und 26 Prozent der Mitarbeitenden pflegen oder betreuen.

Befragt wurde auch die Swisscom. Sie bietet Mitarbeitern zwei kombinierbare Möglichkeiten: Für eine kurzfristige Pflegeaufgabe kann man das Gleitzeitarbeitskonto um bis zu 100 Stunden überziehen, für Langzeitpflege hat man Anspruch auf Reduktion des Arbeitspensums. «Jeder Mitarbeitende, der sich für das Angebot meldet, wird von der internen Sozialberatung unterstützt – auch um ihn vor Überlastung zu schützen», so Florian Rotzetter von der Personalabteilung. Im ersten Jahr reduzierten elf Angestellte ihr Pensum.

«Der Bedarf an Pflege ist schwer zu planen. Und er nimmt im Laufe der Zeit meist zu.»


Iren Bischofberger, Bildungszentrum Careum

Das Angebot, das Gleitzeitarbeitskonto zu überziehen, wurde 3560-mal genutzt. «Langfristig ist wie bei den zwei Wochen Vaterschaftsurlaub geplant, dass man auch einen Urlaub für Pflege von Angehörigen beziehen kann», sagt Verena Jolk vom Bereich Projektkommunikation. «Das wird immer wichtiger: Bei uns sind 40 Prozent der Mitarbeitenden über 50.»

In der Praxis zeigt sich, dass vor allem rasch abrufbare Unterstützung fehlt. Bestehende Entlastungsangebote sind oft nicht auf die Bedürfnisse von Erwerbstätigen zugeschnitten. 

Anfang Februar skizzierte der Bundesrat Modelle, wie sich das ändern könnte. Zum Beispiel, indem der Wissensaustausch gefördert wird. So sollen «Best-Practice-Modelle von Unternehmen» gesammelt und in einem Pool zugänglich gemacht werden. Damit es in diesem Bereich vorwärtsgeht, steht bis 2020 jährlich eine Million Franken zur Verfügung.

Wie Erwerbsausfälle für pflegende Angehörige finanziert werden, ist in der Schweiz derzeit kein Thema. In Deutschland gibt es dagegen seit 2015 eine Pflegeversicherung, die nach Pflegegrad abgestufte Beiträge zahlt.

«Das Entgegenkommen der Firma ist ein wichtiger Grund dafür, dass ich seit 18 Jahren hier arbeite.»

Nicole Binder, Axa-Mitarbeitende

Pflegeaufgaben wirken sich stark auf die Erwerbsarbeit aus, zeigt die Careum-Umfrage. Beim Eintritt des Pflegefalls arbeitete die Hälfte der Pflegenden Vollzeit, im Lauf der Pflegephase reduzierten zwei Drittel ihr Pensum, 19 Prozent gaben den Job sogar ganz auf. Es wäre also im Firmen- interesse, Unterstützung anzubieten. Den-noch gibt es dafür erst vereinzelt Konzepte.

Eine Win-win-Situation

«Der Bedarf an Pflege ist schwer zu planen. Und er nimmt im Laufe der Zeit meist zu. Das müssen die Angebote für pflegende Angehörige berücksichtigen», sagt Iren Bischofberger, die bei Careum das Projekt leitet. «Und die Pflegenden müssen selber Unterstützung suchen und Leistungen der Sozialversicherungen einfordern.»

Nur schon um das zu organisieren, seien sie auf freie Tage angewiesen. Doch bisher fehlen verbindliche Regelungen für solche Kurzabsenzen – Betroffene sind vom Goodwill und von der Fortschrittlichkeit ihrer Arbeitgeber abhängig.

Wie wichtig das ist, zeigt der Fall der Axa-Angestellten Nicole Binder. Sie weiss auch, warum Unternehmen vom eigenen Goodwill ebenfalls profitieren: «Die Firma kommt uns entgegen, wenn es darum geht, familiäre Verpflichtungen in die Arbeitsorganisation einzubeziehen. Das ist ein wichtiger Grund dafür, dass ich seit 18 Jahren hier arbeite und bleiben möchte.»

Pflege und Job – im Ausland läufts oft besser

Angestellte mit familiären Verpflichtungen müssen in der Schweiz laut Gesetz keine Überstunden leisten. Sie erhalten maximal drei freie Tage – allerdings nur bei Krankheit der Kinder. Für die Pflege von erwachsenen Angehörigen sind solche bezahlten Absenzen erst in einigen Gesamtarbeitsverträgen geregelt, etwa bei Swisscom (2 Tage), Post (5), SBB (2 bis 4) oder Migros (3).

In anderen Ländern gibt es für pflegebedingte Absenzen mit Lohnfortzahlung grosszügigere Regelungen. Beispiele: 1 bis 2 Jahre bei schweren Erkrankungen in Belgien und Spanien, 100 Tage pro Jahr in Frankreich, 3 Tage pro Monat in Italien, 10 Tage in Deutschland, Kanada oder der Slowakei. In Deutschland besteht ausserdem Anspruch auf sechs Monate Pflegezeit mit Kündigungsschutz.

 

Informationen für Pflegende und Firmen:

Wie gut bin ich bei Einkommensverlust versichert?

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Erwerbsausfälle durch Invalidität oder Todesfall können Betroffene und ihre Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Quelle:  
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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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