Joy heisst die Frau auf dem Foto. Doch von Freude keine Spur. Eine unsichtbare Mauer scheint sie von ihrem Sohn zu trennen, der schützend den Arm um die Schulter seines kleinen Bruders legt. Dazu die Sprachnachricht aus Lagos, Nigeria: «Wir schlafen auf dem Boden, es gibt kein Wasser, keine Elektrizität. Ich habe kein Geld, um Essen zu kaufen. Wir sind am Ende.»

Yamina* steckt das Handy weg und wischt sich eine Träne aus dem Auge: «Was soll jetzt aus ihnen werden?» Die Nigerianerin sitzt in einem Kaffeehaus in Zürich und fürchtet um das Leben der beiden Buben.

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Nicht zum ersten Mal. Vor drei Jahren wurde sie Zeugin eines Wutausbruchs, den sie nie mehr vergessen kann. Es geschah in Fällanden ZH, in einer Wohnung für Asylsuchende. Joy, die Mutter auf dem Foto, schleuderte ihren damals Siebenjährigen gegen die Wand. Sie trampelte auf ihm herum, übergoss ihn mit heisser Milch.

Nigeria

Da war die Welt noch fast in Ordnung: Emanuel (links) und Victor in Zürich.

Quelle: Privat
Ein Verrat, um ein Leben zu retten

Nachbarin Yamina, die alles mit ansehen musste, packte den kleinen Emanuel und verbarrikadierte sich mit ihm in einem Zimmer. «Es war verrückt», erinnert sie sich. Während Joy mit den Fäusten an die Tür hämmerte, schmiedete Yamina einen Plan: Emanuel sollte von seiner gewalttätigen Mutter getrennt werden. Doch um das Leben des Jungen zu retten, musste Yamina ihre Freundin verraten.

Nach der Meldung bei der Betreuerin der Unterkunft ging es schnell. Die Dübendorfer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verfügte eine Schutzmassnahme und platzierte Emanuel im Oktober 2015 in einem Heim. Es gefiel ihm dort. Er fand Freunde, besuchte die Schule, hatte einen geregelten Alltag und warme Mahlzeiten auf dem Tisch.

Kurz vor Weihnachten ändert sich alles. Ein Polizeiauto fährt vor dem Heim auf. Ein Beamter steigt aus, fragt nach Emanuel. Die Mutter sei krank, er müsse sofort nach Hause kommen. Im Wagen wartet bereits Emanuels kleiner Bruder Victor, den die Polizisten zuvor aus der Krippe geholt haben. Die Kinder haben keine Ahnung, was passiert. Man fährt zur Wohnung in Fällanden und wartet auf die Mutter, die bald von der Arbeit in der Fabrik zurückkehrt. Nächster Halt ist der Flughafen, wo ein Sonderflug bereitsteht, der die Familie nach Nigeria bringen soll. 

Er ist ein «Product of Rape»

Eine Level-4-Ausschaffung: Die Mutter wird vor ihren Kindern an Händen und Füssen gefesselt und in die Maschine gebracht. Knapp zehn Stunden später landet die dreiköpfige Familie in Lagos. In einem Land, das die beiden Jungen noch nie im Leben gesehen haben. «Wänn gömmer hei?», fragt Emanuel.

Joy ist wieder an jenem Ort, den sie vor rund zehn Jahren verlassen hat. Grund dafür war eine bevorstehende Hochzeit, die sie nicht wollte. Sie, eine 17-jährige Christin, er, ein wesentlich älterer Muslim. Die Familien hatten sich geeinigt, alles war arrangiert. Ihr Zukünftiger schlug Joy schon vor der Ehe, sperrte sie im Haus ein. Eines Nachts gelang ihr die Flucht. Vermutlich mit dem Schiff gelangte sie nach Italien und von dort weiter in die Schweiz, wo sie im Juni 2008, am Tag ihrer Ankunft, um Asyl nachsuchte. Drei Monate später brachte sie Emanuel zur Welt. Ein «Product of Rape» – die junge Frau war auf ihrer Reise nach Europa vergewaltigt worden.

Joy ist nun in Nigeria gestrandet, in einer Heimat, die sie als Minderjährige verlassen hat. Zurück in ihr Dorf kann sie nicht, dort droht ihr Vergeltung. 

«In der Schweiz wusste Joy immerhin, dass es verboten ist, seine Kinder zu schlagen. In Nigeria stoppt sie niemand.»

Yamina*, Freundin von Joy

Und sie hat zwei Kinder – beide sind in der Schweiz geboren –, für die sie nicht sorgen kann. Doch die Behörden in der Schweiz sehen das anders. In einem Schreiben des Staatssekretariats für Migration vom Juli 2017 an die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende steht, «dass in Nigeria weiterhin keine Situation allgemeiner Gewalt vorherrscht, die für Ihre Mandantin und ihre Kinder bei einer Rückkehr eine konkrete Gefahr darstellen würde». Im Hinblick auf das Kindswohl sei festzustellen, dass die Söhne durch das Aufwachsen bei der Mutter mit der nigerianischen Kultur vertraut seien. Es gebe in Nigeria zahlreiche Einrichtungen und Organisationen für Frauen in ähnlichen Situationen. «Das Wiedererwägungsgesuch ist deshalb abzulehnen.»

Was aber, wenn die Gewalt von der Mutter ausgeht? Weswegen sogar die Kesb eingeschritten ist? Gemäss dem Haager Kindesschutzübereinkommen, das die Schweiz ratifiziert hat, müssen bei einer Ausschaffung von Kindern die bestehenden Kindesschutzmassnahmen an den Zielstaat übertragen werden. 

Es wäre in der Kompetenz der Kesb Dübendorf gewesen, im Fall von Joy und ihren Kindern zu intervenieren. Zum konkreten Fall darf sie sich nicht äussern. Gemäss Präsident Corsin Hofmann gibt es in Nigeria keine Möglichkeit, die nach Schweizer Recht errichtete Kindesschutzmassnahme weiterzuführen. Man müsse abwägen: Die Ausschaffung mit der Mutter sei oft das kleinere Übel im Vergleich zum Verbleib des Kindes ohne Familie. «Wir müssen in solchen Fällen manchmal in Kauf nehmen, dass es im Herkunftsland nicht optimal laufen wird.»

In Nigeria plötzlich eine gute Mutter?

Die Kindesschutzmassnahmen würden «die Zumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung nicht in einem neuen Licht erscheinen lassen», schrieb das Staatssekretariat für Migration weiter. Wie auch die Kesb ging es in seinen Überlegungen davon aus, dass Joy, einmal zurück in Nigeria, besser für ihre Kinder sorgen werde. Mehr noch verorteten sie die Ursache der mütterlichen Gewaltausbrüche im unsicheren Aufenthaltsstatus, in der drohenden Ausschaffung und der damit einhergehenden psychischen Belastung.

Tatsache ist: Joys Asylgesuch wurde bereits im Sommer 2010 abgelehnt. Darauf ordnete das Migrationsamt die Wegweisung aus der Schweiz an. Doch Joy weigerte sich, mit ihrem zweijährigen Sohn freiwillig die Reise nach Nigeria anzutreten. Erst vier Jahre später bekam sie ihr zweites Kind, Victor. Der Vater, ein Nigerianer, der im Haus in Fällanden ein und aus ging, tauchte unter. Nach dem abgelehnten Wiedererwägungsgesuch setzte die zweifache Mutter ihre ganze Hoffnung auf die Härtefallkommission. Diese empfahl – aufgrund der Situation der beiden Söhne –, das Gesuch anzunehmen. Doch der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) sprach sich beim Stichentscheid dagegen aus.

Eine gefährliche neue Welt für die Kinder

Tatsache ist aber auch: In Nigeria geht es Joy und den Kindern schlechter denn je. Eine Mitarbeiterin des Internationalen Sozialdienstes Schweiz, die vor Ort mit der Familie in Kontakt steht, schildert eine dramatische Situation. Die Mutter sei panisch, die Kinder seien traumatisiert. Emanuel leidet an einer angeborenen Hautkrankheit, ein Ausschlag überzieht seinen ganzen Körper. «Mein Körper blutet», habe er gesagt. Medikamente gibt es nicht. 

Die Buben sind Gefahren ausgesetzt, die sie nicht kennen. Kurz nach der Ankunft in Lagos trank Victor aus einer Sprite-Flasche, die mit Kerosin gefüllt war, und musste notfallmässig ins Spital. Bekäme die Familie keine finanzielle Unterstützung von Privaten aus der Schweiz, wäre sie verloren. Joy sei absolut nicht in der Lage, eine Arbeit zu suchen, sie sei völlig überfordert und möchte ihre beiden Söhne am liebsten zur Adoption freigeben, so die Sozialdienst-Mitarbeiterin.

«Die Mutter von Emanuel und Victor ist komplett überfordert und möchte ihre Söhne am liebsten zur Adoption freigeben.»

Eine Mitarbeiterin des Internationalen Sozialdienstes Schweiz (SSI), Lagos

Ruth-Gaby Vermot-Mangold ist Präsidentin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Sie sagt: «Für die Kinder gilt das Prinzip: Mitgegangen, mitgefangen.» Man müsse die Behörden dazu bringen, das Schicksal der Kinder mehr zu berücksichtigen. Dazu wäre die Schweiz laut der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. In Artikel 3 steht: «Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.» Komme es hart auf hart, werde das Asylrecht aber meist höher gewichtet als die UN-Kinderrechtskonvention, so Vermot-Mangold. «Das Kind ist oft nur ein Anhängsel.»

Noch schärfere Kritik an der Schweizer Praxis äussert der St. Galler Kindesvertreter Klausfranz Rüst-Hehli. Für ihn zeigt der Fall Joy exemplarisch, wie die Schweiz die UN-Kinderrechtskonvention ignoriere: «Hierzulande kommt das Kindesschutzrecht im Asylverfahren nicht zur Anwendung.» Was zähle, sei allein die Perspektive der Erwachsenen. «Diese Denkweise führt systematisch zu Fehlentscheiden.» 

Es brauche ein Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen Kindesschutzbehörden und Asylbehörden regle. «Die Asylinstanzen sollten ihre Entscheide auf die Untersuchungen und Entscheide der Kesb abstützen müssen.» Die Schweiz weigere sich aber seit über zwei Jahrzehnten, diese Gesetzeslücke zu füllen. «Weil sie so leichter ausschaffen kann», sagt Rüst-Hehli. Viel Hoffnung für Joy und die Kinder hegt er nicht. Machbar, wenn auch sehr aufwendig wäre eine Anrufung des Uno-Kinderrechtsausschusses in Genf. «Dieser könnte im günstigsten Fall die unheilvolle Ausschaffung rückgängig machen.»

«Mein Kopf ist kaputt»

Auf einem anderen Bild, das Yamina auf ihrem Handy gespeichert hat, sieht man Emanuel und Victor in einem Zürcher Tram. Sie tragen rote Baseballmützen mit dem Schweizerkreuz. Emanuel lächelt in die Kamera. Yamina glaubt nicht, dass Joy in Nigeria eine bessere Mutter ist. «Sie ist schlau und sprüht vor Energie. Aber sie hat zu viele böse Dinge erlebt. Das lässt sie an ihren Söhnen aus.» In der Schweiz habe Joy immerhin gewusst, dass es verboten sei, seine Kinder zu schlagen, sagt sie. «In Nigeria stoppt sie niemand.»

Dann spielt Yamina eine weitere Sprachnachricht von Joy ab. Die Stimme der Mutter tönt rau und dunkel: «Mein Kopf ist kaputt, Emanuel und Victor sind deprimiert. Es gibt kein Licht, nur Dunkelheit. Wir sterben hier.»

Veranstaltungshinweis

«Kinderrechte nach der Flucht»

Mittwoch, 14. März 2018, 19 Uhr
Stauffacherstrasse 8, Zürich


Ein Vortrag von Lena Weissinger, Rechtsanwältin für Asyl- und Ausländerrecht

Existentielle Angst, Gewalt und Verluste erleben Kinder auf der Flucht. Wie sieht es nach ihrer Ankunft in Sicherheit aus? Inwiefern werden ihre Kinderrechte in der Schweiz beachtet und geschützt? Und wie könnte man die Unterstützung der geflüchteten Kinder und Familien verbessern?

*Name geändert

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Peter Aeschlimann, Redaktor
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