Der Bund hat ab dem Winter 2020 bei diversen Pharmafirmen Covid-Impfstoffe für insgesamt über 400 Millionen Franken gekauft. Die Bedingungen des Deals wollte das BAG damals nicht offenlegen. Es lehnte das Gesuch des Beobachters ab, die Lieferverträge mit Moderna und Pfizer einzusehen.

Dabei machte das BAG einen Ausnahmeartikel im Öffentlichkeitsgesetz des Bundes geltend: Der Zugang zu Dokumenten kann eingeschränkt werden, wenn wirtschaftliche, geld- und währungspolitische Interessen des Landes gefährdet sind. Das BAG befürchtete, dass eine Veröffentlichung ein Nachteil bei den Verhandlungen mit den Pharmafirmen sein könnte. 

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Diese Begründung liess der Beobachter nicht gelten und beschwerte sich beim eidgenössischen Datenschützer. In einem darauffolgenden Schlichtungsverfahren sicherte das BAG dem Beobachter zu, die Verträge zu publizieren. Bis es so weit war, dauerte es allerdings nochmals mehrere Monate. Zuletzt erhielt er die Dokumente – zum grössten Teil geschwärzt. 

Daraufhin wandte sich der Beobachter erneut an den Datenschützer. In einer langen Stellungnahme kommt dieser nun zum Schluss: Die vom BAG geltend gemachten Gründe für das Schwärzen der Dokumente seien ungenügend, das Bundesamt für Gesundheit müsse die Schwärzungen aufheben. 

Wenn das BAG dieser Empfehlung nachkommt, gibt das Aufschluss über die Hintergründe des Impfstoffdeals: Dabei geht es um die effektiv vereinbarten Preise, die Lieferkonditionen, aber auch um die Haftungsfrage bei allfälligen Problemen mit dem Impfstoff. 

Sollte sich das BAG weiterhin weigern, die Verträge vollständig offenzulegen, wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden.