Bizarrer Streit um illegalen Umschlagplatz
Im Glarnerland betreibt eine Transportfirma seit Jahren einen illegalen Umschlagplatz. Die Behörden wissen Bescheid – und lassen sich Zeit. Sehr viel Zeit.
Veröffentlicht am 31. Januar 2017 - 10:18 Uhr
Am 1. März wird es genau sieben Jahre her sein, dass eine Gruppe Nachbarn im glarnerischen Niederurnen einen Brief abschickte. «Hiermit möchten wir eine Beschwerde anbringen wegen ausserordentlicher Belastungen von Schmutz, Staub und Lärm bezüglich der offen zugänglichen Glassammelstelle an der Windeggstrasse in 8867 Niederurnen», schrieben sie 2010 an den Gemeinderat der damals noch eigenständigen Gemeinde Niederurnen. Sie hofften, dass sich dadurch bald etwas ändern würde an ihrer Strasse.
Die Hoffnung ist mittlerweile einem tiefen Misstrauen gewichen: gegen die Verantwortlichen der neuen Gemeinde Glarus Nord, gegen die Kantonsbehörden und gegen die Gerichte. Ausser hohen Kosten hat den Einsprechern der Kampf bisher nur Ärger eingebracht.
Die Glassammelstelle befand sich in einer Wohn- und Gewerbezone auf dem Gelände der alteingesessenen Lienhard Transport AG. Und sie war schon damals mehr als bloss ein Glascontainer. Auf dem Gewerbeplatz wurde das Altglas aus der Umgebung auf Lastwagen umgeladen. An diesen Tagen glitzerte die Luft an der Windeggstrasse, auf den Fensterbrettern und Gartenstühlen der umliegenden Häuser setzten sich winzige Glassplitter fest. Wer sein Auto in der Strasse parkiert hatte, musste sorgfältig die Frontscheibe von einer dicken Schicht Glasstaub befreien.
Ausserdem brachten die Lienhard-Lastwagen Sand, kippten ihn auf den Platz und holten ihn ein paar Tage später wieder ab. Die Staubwolken, die vom damals noch nicht asphaltierten Platz aufstiegen, stiegen an trockenen Tagen zwei Stockwerke hoch.
Doch der Gemeinderat – zuerst derjenige von Niederurnen, nach der Gemeindefusion derjenige von Glarus Nord – liess sich Zeit. Erst im Juni 2012 verfügte die Behörde, dass der Umschlag von Altglas auf dem Areal per Ende Jahr eingestellt werden müsse. Transportunternehmer Jürg Lienhard reichte zwar umgehend Rekurs ein, aber das Problem erledigte sich von selber: Lienhard verlor den Auftrag für den Transport des Altglases aus der Region. Seither sind die Anwohner zumindest den Glasstaub los, der übrige Staub und der Lärm sind allerdings geblieben.
Jürg Lienhard und seine Nachbarn kommunizieren mittlerweile ausschliesslich über Anwälte. Lienhard nehme überhaupt keine Rücksicht, beklagen sich die betroffenen Liegenschaftsbesitzer aus der Windeggstrasse. Lastwagen führen übermässig schnell auf den Platz, die Betriebszeiten würden nicht eingehalten, und der Lärm werde immer schlimmer. Lienhard will sich dazu nicht äussern.
«Wenn jemand ein Haus bauen will, kann er es auch nicht einfach hinstellen, solange er noch gar keine Baubewilligung dafür hat.»
Werner Marti, Anwalt der Anwohner
Dabei ist seit einem Urteil des Glarner Verwaltungsgerichts vom Mai 2014 eigentlich alles klar: Die Lienhard Transport AG hat keine Bewilligung für den Umschlag von Sand und anderen losen Produkten auf dem Platz. Gestattet wurden einst lediglich das Abstellen von Mulden sowie der Bau einer Lager- und Einstellhalle. Von kubikmeterweise Sand, der ab- und wieder aufgeladen wird, und von einem Lager für Holzschnitzel, das Lienhard ebenfalls betreibt, steht in den Bewilligungen kein Wort.
Lienhard beantragte daher in weiser Voraussicht schon vor dem Gerichtsurteil eine Nutzungsänderung für das Gelände. Damit will er erreichen, dass er künftig neben Sand, Holzschnitzeln und Altpapier auch weitere lose Materialien wie Bauschutt auf dem Platz lagern und umschlagen darf. Und wieder liess sich der Gemeinderat sehr viel Zeit: Von der Einreichung des Gesuchs bis zum Entscheid verstrichen zweieinhalb Jahre.
Die Gemeinde Glarus Nord ist sich keiner Schuld bewusst. Man habe den Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens abgewartet, sagt Sprecher Andreas Neumann. «Die Gemeinde Glarus Nord hat im Baubewilligungsverfahren auch in Bezug auf die Einhaltung von Fristen eine hohe Qualitätssicherung und behandelt die Baugesuche innert der gesetzlichen Fristen.» Ausserordentliche Verfahren hätten jedoch einen «entsprechenden Einfluss auf den Ablauf der Behandlungen und Fristen».
Der Entscheid fiel schliesslich am 15. Juni 2016 – und damit über zwei Jahre nach dem Verfahren, auf dessen Abschluss die Gemeinde angeblich warten musste. Er lautete so, wie die Anwohner befürchtet hatten: Der Gemeinderat bewilligt den während Jahren illegal betriebenen Umschlagplatz für Sand und Holzschnitzel nachträglich.
Gegen den Entscheid haben die Anwohner umgehend rekurriert. Es ist eines von unzähligen hängigen Verfahren in dieser Sache.
Bis dahin darf Lienhard seinen Betrieb mit behördlichem Segen weiterführen – trotz fehlenden Bewilligungen. Werner Marti, ehemaliger Preisüberwacher und heutiger Anwalt der Anwohner, versteht das nicht: «Wenn jemand ein Haus bauen will, kann er es auch nicht einfach hinstellen, solange er noch gar keine Baubewilligung dafür hat.»
Marti hat daher auf zivilrechtlichem Weg verlangt, dass Lienhard den Betrieb auf dem Gelände einstellen muss, bis eine rechtskräftige Bewilligung vorliegt. Sein Argument: «Beim Staub und beim Lärm auf dem Gelände handelt es sich um übermässige Emissionen. Denn wenn ein Betrieb trotz fehlender Bewilligung fortgeführt wird, sind seine Emissionen per definitionem übermässig.» Das sehen auch Martis Klienten von der Windeggstrasse so. Nun warten sie ab, ob das Bundesgericht ihre Argumentation stützt.
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