Bund kürzt Zertifikatsdauer ohne Grund
Seit Anfang Februar ist das Covid-Zertifikat nur noch 9 statt 12 Monate gültig – auch wenn man geboostert ist. Das hat der Bund mit Verweis auf die EU beschlossen. Doch die Begründung überzeugt nicht.
Veröffentlicht am 8. Februar 2022 - 17:05 Uhr
Per 1. Februar hat der Bundesrat allen Geboosterten die Geltungsdauer des Covid-Zertifikats um drei Monate gekürzt. Neu gilt das Zertifikat nur noch neun Monate statt zwölf Monate wie bisher. Der Bundesrat kürzte die Gültigkeitsdauer, obwohl es dafür keine hinreichende wissenschaftliche Notwendigkeit gibt. Und obwohl die EU genau aus diesem Grund das nicht macht.
Die EU reduzierte die Gültigkeitsdauer zwar ebenfalls, aber nur für Nichtgeboosterte. Die Schweiz hat hingegen alle Zertifikate auf eine 270-Tage-Gültigkeit nach Verabreichung der letzten Impfdosis beschränkt. Die digitalen Zertifikate auf der Smartphone-App «Covid Cert» sind teilweise ohne Mitteilung angepasst worden.
Der Bundesrat begründet sein Vorgehen mit dem autonomen Nachvollzug von EU-Bestimmungen: «Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt.» Das ist nachweislich falsch für die Geboosterten. Die EU-Kommission schreibt sogar genau das das Gegenteil: Die gekürzte Gültigkeitsdauer sollte «nicht für Zertifikate gelten, die nach einer Auffrischungsimpfung (Booster) ausgestellt wurden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Auffrischungsimpfungen länger Schutz bieten als die erste Impfserie.»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt das strengere Schweizer Regime für Geboosterte mit der «epidemiologischen Situation» und den «wissenschaftlichen Daten über die Wirksamkeit von Impfstoffen gegen neue Varianten wie Omikron ». Zudem versuche der Bund, «eine einheitliche Gültigkeitsdauer zu schaffen».
Welche «wissenschaftlichen Daten» das BAG als Begründung heranzieht, sagt das Amt nicht. Offensichtlich misst die EU-Kommission diesen Daten nicht den gleichen Stellenwert bei. Das EU-Gremium will aufgrund der schlechten Studienlage «neue wissenschaftliche Erkenntnisse» zur Schutzdauer von Boosterimpfungen abwarten.
Das bedeutet: Gilt im Sommer oder im Herbst die Zertifikatspflicht für gewisse Aktivitäten noch immer, muss in der Schweiz ab August wieder geboostert werden.
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