Warum verschickt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr diese Fragebögen?

Früher befragte das BFS für die Volkszählung alle zehn Jahre die gesamte Bevölkerung. Seit 2010 bezieht es die meisten dafür benötigten Informationen aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und ist deshalb nur noch auf ungefähr 200’000 Stichproben aus der Bevölkerung angewiesen – diese dafür jährlich. Anhand dieser sogenannten Strukturerhebung kommt der Bund zu weiteren relevanten Daten, die sich aus den Registern nicht ergeben. Dazu zählen zum Beispiel weiterführende Angaben zu Sprache, Religionsgemeinschaften, Familien- und Wohnverhältnissen.

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Was passiert mit den Daten aus der Strukturerhebung?

Alle erhobenen Angaben werden streng vertraulich behandelt. Nach Abschluss der Erhebungsphase im Herbst anonymisiert das Bundesamt für Statistik die Datensätze, indem Name, Vorname, Adresse und AHV-Nummer entfernt werden. Die Fragebögen selbst löscht es im Dezember. Gut zu wissen: Die Daten werden nicht an andere Behörden – etwa Steuerverwaltung oder IV – weitergegeben.

Muss man den Fragebogen zur Volkszählung ausfüllen?

Ja. Die Strukturerhebung ist obligatorisch. Die Grundlage liefert das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsgesetz). Wer einen Fragebogen erhält, muss ihn vollständig und korrekt ausgefüllt innerhalb weniger Wochen zurücksenden. Dieses Jahr ist der Einsendeschluss am 29. Januar 2024.

Kann es sein, dass man nach einer Teilnahme nochmals ausgewählt wird?

Das sollte nicht vorkommen, ist aber etwa bei einem Umzug, einem Auslandsaufenthalt oder aufgrund der Haushaltsgrösse trotzdem möglich. Das BFS versucht die Belastung durch die Strukturerhebung gleichmässig auf die Bevölkerung zu verteilen und hat dafür ein Verfahren eingeführt. Ausfüllen muss man den Fragebogen in einem solchen Fall trotzdem.

Was passiert, wenn man den Fragebogen zur Strukturerhebung nicht ausfüllt?

Etwas mehr als 40 Prozent der befragten Personen versäumt laut Angaben des BFS die erste Abgabefrist Ende Januar. Diese Personen erhalten am 9. Februar 2024 ein erstes Erinnerungsschreiben, am 22. März 2024 ein weiteres.

Wie wird überprüft, ob jemand falsche Angaben in der Volkszählung gemacht hat?

Die Antworten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit den Daten aus Einwohner-, Gebäude- und Wohnungsregistern ergänzt. Anschliessend überprüft das BFS, ob die Angaben beispielsweise zu Erwerbstätigkeit oder Arbeitsweg übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, werden betroffene Personen nochmals telefonisch kontaktiert.

Droht eine Busse, wenn man den Fragebogen zur Strukturerhebung fehlerhaft, zu spät oder gar nicht zurückschickt?

Laut Volkszählungsgesetz droht in einem solchen Fall eine Gebühr von bis zu 1000 Franken. Bezahlen musste aber bisher noch nie jemand, sagt Julia Voronkova, Leiterin Produktion Strukturerhebung. Grund dafür sei die hohe Rücklaufquote der Fragebögen, die ungefähr bei 90 Prozent liegt. Solange die Teilnahmebereitschaft so hoch ist, dürfte das Bundesamt auch weiterhin keine Gebühren erheben.

Kann man die Resultate der Volkszählung auch irgendwo sehen?

Ja. Das BFS gibt die Ergebnisse jährlich auf seiner Website bekannt. Darüber hinaus informieren auch die Kantone über die Resultate.

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