E-Mail statt Einschreiben?
Frage: Immer wieder empfiehlt der Beobachter, wichtige Mitteilungen schriftlich und per Einschreiben zu schicken. Reicht denn nicht auch eine E-Mail?
aktualisiert am 11. August 2017 - 14:25 Uhr
Manchmal ja, manchmal nein. Wo das Gesetz für Erklärungen oder Verträge vorsieht, dass diese nur schriftlich gültig sind, reicht eine normale E-Mail nicht. Denn die Schriftlichkeit setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus. Es gibt zwar die elektronische Signatur, die der Unterschrift gleichgestellt ist. Doch sie hat sich, zumindest unter Privaten, kaum durchgesetzt.
Nun geht es oft nur darum, etwas beweisen zu können. Da die meisten Erklärungen an keine Form gebunden, also sogar mündlich gültig sind, kann eine E-Mail vorerst ausreichen. Kommt aber weder eine Lesebestätigung noch eine Antwort zurück, sollten Sie mit einem Einschreibebrief nachdoppeln.
Falls die Gegenpartei vor Gericht bestreitet, dass die E-Mail echt ist oder ihr jemals zugestellt wurde, reicht ein Ausdruck auf Papier nicht. Das Gericht muss den Mailprovider auffordern, die nötigen Informationen preiszugeben. Und darauf hoffen, dass die Daten überhaupt noch vorhanden sind.
1 Kommentar
Verhält sich diese Sachlage auch noch im Jahr 2022 so? Ich selbst praktiziere die Faxübermittlung anstelle von einem eingeschriebenen Brief immer noch und fühle mich auf der sicheren Seite. Da gibt es aber Menschen, welche nichts mit Faxen zu tun haben und behaupten eine E-Mail sei auch rechtlich gültig und belegbar. . .