Nein, das müssen Sie nicht, denn Ihr Werk ist bereits geschützt. Der urheberrechtliche Schutz entsteht laut Gesetz ganz automatisch, sobald das Werk geschaffen ist – also noch bevor die Tinte trocken ist.

Dementsprechend müssen Sie dem Gedicht weder ein Copyright-Zeichen (©) anfügen, noch müssen Sie Ihr Werk irgendwo anmelden oder in ein Register eintragen lassen. Das Copyright-Zeichen hat in der Schweiz keinen Einfluss auf den Urheberrechtsschutz als solchen.

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Trotzdem kann das Symbol als ein nützlicher Hinweis dienen. Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihre Poesie dennoch mit einem © zu versehen, gefolgt vom Entstehungsjahr und von Ihrem Namen. Auf diese Weise machen Sie klar, dass Sie die Inhaberin der Urheberrechte am Gedicht sind. Ausserdem können Sie schreiben, dass jegliche Verwendung Ihres Werks – abgesehen von einer privaten Nutzung – ohne Ihre Erlaubnis unzulässig ist.

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Verstösst man gegen das Urheberrecht, wenn man ein Produktbild aus dem Web für eine Verkaufsplattform verwendet? Sind Creativ Commons-Lizenzen immer kostenlos? Ist es erlaubt, unter Freunden einen Film vorzuführen, den man vorher aus dem Internet heruntergeladen hat? Und was kommt mit künstlicher Intelligenz im Rahmen des Urheberrechts auf uns zu? Mitglieder des Beobachters erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen.

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Quelle: Beobachter Edition