Urheberrecht
Rechtsratgeber
GrundlageAbmahnung wegen Foto aus dem Internet - was tun?
Falls Sie wegen einem Foto, das Sie aus dem Internet kopiert haben, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadenersatzforderung von einem Anwaltsbüro erhalten, sollten Sie diese ernst nehmen.
Was einige Länder - insbesondere Deutschland und Österreich - schon länger kennen, gilt nun auch in der Schweiz: Sämtliche Fotografien sind urheberrechtlich geschützt - unabhängig davon, ob sie individuell sind oder nicht. Dieser so genannte Lichtbildschutz umfasst Schnappschüsse aller Art - seien es alltägliche Familien- oder Urlaubsfotos, Pflanzen-, Tier- und Landschaftsaufnahmen oder banale Produktbilder.