Was einige Länder - insbesondere Deutschland und Österreich - schon länger kennen, gilt nun auch in der Schweiz: Sämtliche Fotografien sind urheberrechtlich geschützt - unabhängig davon, ob sie individuell sind oder nicht. Dieser so genannte Lichtbildschutz umfasst Schnappschüsse aller Art - seien es alltägliche Familien- oder Urlaubsfotos, Pflanzen-, Tier- und Landschaftsaufnahmen oder banale Produktbilder.