Beobachter: Herr Noll, in der Schweiz fehlen je nach Schätzung über 700 Haftplätze; also zwei grössere Strafanstalten. Wer hat da geschlafen?
Thomas Noll: Ein Gefängnis zu planen ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Und dass wir mehr Insassen als Plätze haben, ist ein Novum. Zwischen 2011 und 2013 ist die Zahl der Insassen von 6000 auf 7000 hochgeschnellt.

Beobachter: Es liegt also kein Planungsfehler vor?
Noll: Der Bedarf an Haftplätzen schwankt stark und ist schwer voraussehbar. Kürzlich war ich an einem Kongress in Deutschland. Dort kämpfen manche Anstalten ebenfalls mit Platzmangel, und in angrenzenden Bundesländern müssen Gefängnisse geschlossen werden, weil sie keine Insassen mehr haben. Und auch dort kann niemand genau sagen, wieso.

Beobachter: Viele Experten sagen, ein Faktor sei das steigende Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung: Richter verhängen deshalb schneller Freiheitsstrafen, und Vollzugsbehörden gewähren seltener bedingte Entlassungen.
Noll: Auf ein hohes Sicherheitsbedürfnis zu reagieren, ist nicht a priori negativ – sofern es nicht flächendeckend geschieht, also alle Insassen trifft, auch die ungefährlichen. Das bringt nichts, kostet aber viel Geld.
 

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Beobachter: Welche Probleme entstehen im normalen Gefängnisalltag, wenn eine Anstalt überbelegt ist?
Noll: Sehr problematisch ist, dass man bei der Zellenbelegung nicht mehr richtig schauen kann, welche Insassen zusammenpassen. Das kann zu dramatischen Situationen führen. Vielleicht haben Sie von dem Fall in Deutschland gehört, wo drei jugendliche Insassen ihren Zellengenossen über Stunden hinweg zu Tode folterten – eine grauenhafte Geschichte. So etwas kann verhindert werden; durch eine sorgfältige Zellenbelegung und durch eine engmaschigere Betreuung.

Beobachter: Eskalationen dieser Art sind uns in der Schweiz bisher erspart geblieben.
Noll: Im Erweiterungbau Pöschwies, wo die Zellen doppelt belegt sind, gab es 2006 ebenfalls ein Tötungsdelikt.

Beobachter: Das ist ein paar Jahre her – hatte das mit Überbelegung zu tun?
Noll: Man hat damals aus Spargründen aus Einzelzellen Zweierzellen gemacht.

Beobachter: In der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon kam es im Frühjahr mehrfach zu Massenschlägereien, bei denen ethnische Gruppen aufeinander losgingen. Ist das ein häufiges Problem in Schweizer Gefängnissen?
Noll: Wir haben sehr viele Ausländer in Schweizer Gefängnissen, 2013 waren es 74 Prozent; in einzelnen Gefängnissen sind es über 90 Prozent – da kann es natürlich zu ethnischen Spannungen kommen. Auch hier spielte natürlich die Überbelegung mit: Gibt es genug Platz, kann man die Leute bei problematischen Konstellationen verlegen; in andere Zellen oder Wohngruppen. Dadurch wird das ganze Handling besser – auch dank einem guten Verhältnis zwischen der Anzahl Aufseher und der Anzahl Insassen.

Beobachter: Gibt es einen Richtwert für den Betreungsschlüsssel?
Noll: Das kommt sehr auf das jeweilige Setting an: Bei Kurzstrafen, Zweierzellen und wenig Freizeitmöglichkeiten oder in U-Haft, wo man die meiste Zeit eingeschlossen verbringt, braucht es weniger Personal. Am anderen Ende der Skala ist die Massnahmenstation Pöschwies, da kommen auf die 24 Insassen 25 Aufseher und Therapeuten.

Beobachter: Wenn es für die Gefangenen eng wird, wirds es auch für die Betreuer eng. Haben Sie diesbezüglich Rückmeldungen von der Front?
Noll: Die Aufseher werden häufiger krank, was wiederum finanzielle Konsequenzen hat. Es ist relativ kurzsichtig, wenn man bestehende Gefängnisse einfach überfüllt – nicht zuletzt, weil eben auch die ganze Resozialisierung viel weniger funktioniert. Und ein rückfälliger Täter ist wahnsinnig teuer. Mit den Kosten, die in so einem Fall entstehen, könnte man schnell einmal mehrere Aufseherstellen lebenslang finanzieren.

Beobachter: Wie Sie selbst sagen, sind die unvorhersehbaren Schwankungen dabei das Hauptproblem. In anderen staatlichen Aufgaben, zum Beispiel im Asylwesen, wird in solchen Situationen privatisiert.
Noll: Sehen Sie, ich bin der Meinung, dass man ganz unideologisch das machen soll, was am besten funktioniert. Von mir aus auch eine Privatisierung, falls sie bei gleicher Leistung kostengünstiger ist. Aber Privatisierung im Strafvollzug ist schwierig.

Beobachter: Inwiefern?
Noll: In der Schweiz könnte man sowieso nur Dienstleistungsbereiche auslagern. Von den hoheitlichen Funktionen – also dem Verhältnis zwischen Aufseher und Insasse – davon würde ich die Finger lassen, denn rechtlich ist das äusserst heikel. Und was mich stutzig macht: Im Ausland machen Firmen, die Gefängnisse führen, teilweise Geld wie Heu – dabei sollte dieses Geld ja für die Resozialisierung der Gefangenen und den Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden.

Beobachter: Eine weitere Möglichkeit, die Gefängnisse zu entlasten, ist die elektronische Überwachung: Der Straftäter wird mit einer Fussfessel nach Hause schickt. Wird dies dem Vergeltungsgedanken noch gerecht?
Noll: Der Vergeltungsgedanke darf sicher nicht vergessen gehen. Es gibt namhafte Vollzugsspezialisten, die genau aus diesem Grund gegen elektronische Überwachung sind. Aber eben: Man muss dem Volk einfach die hohen Kosten des klassischen Strafvollzugs klar machen.

Beobachter: Wenn die Kosten zur Sprache kommen, wird oft lamentiert, Schweizer Gefängnisse seien Fünf-Stern-Hotels. Sind unsere Anstalten zu luxuriös?
Noll: Ich finde nicht. Punktuell wundert man sich ein bisschen. Wenn ein Gefangener sagt, er brauche einen weiteren Fernsehsender; es sei unmenschlich, nur 40 Kanäle zu haben, dann denkt man schon mal: Lies doch ein Buch. Aber man muss sich auch klar sein: Wir sind hier in der Schweiz, in einem sehr entwickelten Land, da würde ich mich davor hüten, Gefängnisse wie in einem Drittweltland führen zu wollen.

Beobachter: Viele Kriminaltouristen haben zu Hause vielleicht gar keinen Fernseher.
Noll: Ausländische Insassen sagen vielleicht: Hier in der Schweiz ist das Gefängnis viel besser als bei uns – aber sie sitzen trotzdem nicht gern drin. Den Freiheitsentzug an sich darf man nicht unterschätzen. Die ganze Zeit überwacht zu sein, alles ist reglementiert, für jede CD, die ich kaufen will, muss ich ein Gesuch stellen und mindestens einmal pro Monat kommt ein Trupp Aufseher in die Zelle und durchwühlt alle meine Sachen – ich möchte das nicht.

Beobachter: Was schlagen Sie vor?
Noll: Es gibt einen Modellversuch, der vom Bundesamt für Justiz initiiert wurde und aus meiner Sicht sehr viel versprechend ist: der risikorientierte Sanktionenvollzug, ROS. Dabei wird das Risiko, also die Rückfallgefahr ins Zentrum gestellt. Jeder Verurteilte wird auf Interventionsbedarf und Ansprechbarkeit abgeklärt. Anhand dieser Erkenntnisse entsteht ein Fallkonzept, das allen beteiligten Einrichtungen und Fachpersonen als Leitfaden dient und während der Dauer des Vollzugs fortlaufend überprüft wird. Diese Vorgehensweise führt unter anderem dazu, dass ungefährliche Täter nicht unnötig lange in Haft bleiben. Das wäre eine Entlastung für die Gefängnisse.

Beobachter: Das klingt eigentlich nicht neu.
Noll: Das ist richtig. Aber im ROS wird die Sache viel systematischer angegangen. Das war bisher nur in einzelnen Kantonen der Fall. Das Ziel ist, dieses Vorgehen in der ganzen Schweiz beliebt zu machen. Ein grosser Vorteil wäre, dass dann alle Kantone dieselbe Sprache sprächen. Und der Abschlussbericht von ROS zeigt, dass das Modell sehr erfolgreich ist.


Beobachter: Auch, was die Rückfallquote angeht?
Noll: Die Studie dazu läuft, aber bis aussagekräftige Resultate vorliegen, wird es aber noch ein paar Jahre dauern.

Beobachter: Im aktuellen politischen Klima schaut das Volk eher auf die Tat als auf den Täter: Ein bestimmtes Vergehen soll eine bestimmte Strafe zur Folge haben, Punkt.
Noll: Ich glaube nicht, dass das Volk sagt: Wir wollen, dass selbst die ungefährlichen Täter möglichst lange drinbleiben und streng bestraft werden – auch im Bewusstsein, dass das alles sehr viel kostet.

Beobachter: Aber Bundesrat und Parlament sind gerade dabei, die erst 2007 eingeführten Geldstrafen wieder zurückzudrängen – ein Instrument, das geeignet wäre, um ungefährliche Täter kostengünstig zu bestrafen, ohne sie in Gefängnis zu stecken.
Noll: Ich persönlich hätte da auch ein bisschen länger beobachtet. Aber ich verstehe auch, wenn man sagt, irgendwelche Kleinkriminellen kommen so zu billig davon – die Geldstrafen werden ja in Tagessätzen berechnet, das bisherige Minimum war nur ein Franken pro Tag. Wenn sich Kriminaltouristen, die wenig Vermögen haben, für einen Einbruch mit 20 Franken aus der Affäre ziehen können, tut das nicht weh – und ich bin der festen Überzeugung, dass eine Strafe auch weh tun muss.

Beobachter: Abschreckung ist nur eine Seite des Strafvollzugs, die andere ist Resozialisierung.
Noll: Es geht aber in beiden Fällen auch darum, weitere Straftaten zu verhindern: Mit Resozialisierung wird das beim einzelnen Straftäter versucht. Das Abschreckungsmoment zeigt allen andern: Wenn ich etwas Schlechtes mache, lande ich im Gefängnis. Und eine zusätzliche Funktion des Strafvollzugs ist der Rechtsfrieden – was gerade von linken Politikern oft unterschätzt wird.

Beobachter: Nämlich?
Noll: Beim Rechtsfrieden geht es darum, wie sich die Leute fühlen, wenn sie sehen, dass jemand bestraft wird. Der Staat hat an Stelle des Bürgers das Strafen übernommen und garantiert ihm dafür Sicherheit. Das war ein wichtiger zivilisatorischer Schritt. Wenn die Bürger nun aber finden, der Staat nehme diese Aufgabe nicht oder nur ungenügend wahr, weil Richter absurd geringe Strafen aussprechen, nehmen Sie die Sache wieder selbst in die Hand – und bilden zum Beispiel Bürgerwehren. Das will niemand.
 
Beobachter: Inwiefern wird die Resozialisierung durch die Überbelegung der Gefängnisse beeinträchtigt?
Noll: Die Aufseher in Schweizer Gefängnissen sind auch Betreuer: Wenn ein Insasse in einer bestimmten Situation ausflippt, wird er einerseits bestraft; anderseits wird der Vorfall aber auch mit ihm besprochen, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Wenn der Aufseher wegen der Überbelegung mit Sicherheitsaufgaben ausgelastet ist, kann er dieser Betreuungsaufgabe nicht mehr nachkommen.

Thomas Noll ist Jurist, Facharzt für Psychiatrie und war sechs Jahre lang Chef Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Heute leitet der 45-Jährige das Schweizerische Ausbildungszentrum für Strafvollzugspersonal (SAZ) in Fribourg.

Quelle: Fabian Unternährer

Die Grafik zeigt die häufigsten Gesetzesverstösse 2012, die bei Erwachsenen zu einem Strafregistereintrag führten. Es kam
zu insgesamt 105'678 Verurteilungen, wobei eine Verurteilung auch mehrere unterschiedliche Gesetzesverstösse enthalten kann (114'276). Wenn zum Beispiel jemand unter Drogeneinfluss zu schnell fährt, verletzt er damit gleichzeitig das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Mit 54'447 Verurteilungen wurde am häufigsten gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen: Sie machen fast die Hälfte aller Verurteilungen aus.

Wer verurteilt wird, muss mit einer Sanktion rechnen. In zwei Dritteln aller Fälle hat sich das Gericht für eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen. Zu den überfüllten Gefängnissen führten vor allem die 9516 unbedingten Freiheitsstrafen. Im Durchschnitt sitzen die Gefangenen 153 Tage ein. Im kostenintensiven Massnahmenvollzug wurden 471 Sanktionen gesprochen. Die Massnahmen sind meist mit einer Strafe verbunden. Das heisst, die Therapien werden oft mit Freiheitsentzug, einer Geldstrafe oder einer Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit kombiniert. 2012 wurden bloss 52 Massnahmen ohne gleichzeitige Strafe gesprochen.

 

  • Unbedingte Strafe: Die verurteilte Person muss die Strafe antreten.
  • Teilbedingte Strafe: Nur ein Teil der Strafe wird vollzogen.
  • Bedingte Strafe: Der Vollzug der Strafe ist für die Dauer einer bestimmten Probezeit aufgeschoben.


(Text: Andrea Freiermuth, Infografik: Daniel Röttele)

So straft der Staat

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