Braucht mein Bruder einen Beistand?
Frage: Mein Bruder wird immer vergesslicher. Und so bleiben zum Beispiel oft Rechnungen unbezahlt liegen. Er hat aber schreckliche Angst, dass man ihn bevormunden will und er sein Leben nicht mehr selbst bestimmen kann. Was können wir tun?
aktualisiert am 8. August 2017 - 11:41 Uhr
Seit 2013 werden Erwachsene nicht mehr bevormundet, weil es nur noch Beistandschaften gibt. Sie könnten das Ganze mit Ihrem Bruder besprechen und ihn ermuntern, sich selbst an die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) seines Wohnorts zu wenden, um eine Beistandschaft zu beantragen.
Aber auch Sie können bei der Kesb einen Antrag auf Beistandschaft für ihn stellen. Darin sollten Sie möglichst genau schildern, wie seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse aussehen und warum er die Hilfe Dritter braucht.
Geben Sie neben Namen und Adressen von Verwandten oder anderen Personen, die Auskünfte erteilen können, auch allfällige Adressen der behandelnden Ärzte an. Wollen Sie eine bestimmte Person als Beistand für Ihren Bruder, können Sie der Behörde auch Vorschläge machen.
Die Behörde wird den Antrag prüfen und sich durch Nachfragen bei den genannten Personen ein Bild über die Hilfsbedürftigkeit Ihres Bruders machen. Sie muss ihn auf jeden Fall selbst dazu befragen. Er hat Anspruch auf das rechtliche Gehör.
Sind alle Informationen beisammen, wird die Kesb entscheiden, ob eine Beistandschaft nötig ist und wer das Amt übernehmen soll.
Es gibt vier mögliche Formen der Beistandschaft: Begleit-, Vertretungs- Mitwirkungs- und umfassende Beistandschaften. Bis auf die umfassende Beistandschaft, die alle Lebensbereiche betrifft, werden sie für die Bedürfnisse der Schutzbedürftigen massgeschneidert. So wird nur so viel staatliche Betreuung angeordnet, wie wirklich nötig ist.
Mit einer Spezialvollmacht können Personen erlangen, dass nur bestimmte Handlungen durch eine Drittperson vollzogen werden können. So sind diese Personen zum Beispiel bevollmächtigt, über das Bank- oder Postcheckkonto zu verfügen oder eingeschriebene Post entgegenzunehmen. Beobachter-Mitglieder erhalten hierfür eine Mustervorlage «Spezialvollmacht», die persönlich angepasst werden kann, falls etwa die Bank keine eigenen Vollmachtsformulare vorschreibt.