Beobachter: Hat der Entschädigungsfonds genügend finanzielle Mittel?
Urs Berger:
Aktuell ist die Stiftung mit gut 12 Millionen Franken dotiert. Auch die Finanzierung der Entschädigungen für das restliche Jahr ist gesichert. Zumindest kurzfristig droht also keine Finanzierungslücke. Allerdings rechnen wir für die gesamte Laufzeit bis Ende 2025 mit einem Finanzbedarf von mehr als 100 Millionen – basierend auf Annahmen der Suva und des Bundesamts für Gesundheit.

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Etliche Firmen haben ihre Unterstützung davon abhängig gemacht, dass die Rechtslage in der Frage der Verjährung geklärt ist. Das ist seit bald einem Jahr der Fall. Haben sie die versprochenen 18 Millionen Franken eingezahlt?
Im letzten Juni wurde die absolute Verjährung im Obligationenrecht für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche bei Personenschäden von 10 auf 20 Jahre verlängert. Seither herrscht wieder Rechtssicherheit. Der Entscheid entlastet das Haftpflichtrecht also erst seit kurzem. Wir rechnen aber damit, dass jetzt der Wille in der Wirtschaft zunimmt, Asbestopfer unbürokratisch und schneller via Fonds zu unterstützen. Wir sind mit den Verbandsspitzen diverser Branchen in intensivem Austausch, um die Firmen in ihrer Verantwortung zu sensibilisieren. Klar ist: Wir müssen weitere Zugeständnisse abholen, um das Stiftungsziel zu erreichen.

Wer tut genug, wer nicht?
Namhafte Beiträge sind bisher insbesondere vom Verband öffentlicher Verkehr und vom Versicherungsverband geleistet worden. In der Zwischenzeit haben weitere Firmen und Private Beiträge geleistet und Zusagen gesprochen.

Die Opfer kommen auch aus dem Baunebengewerbe, der metallverarbeitenden Industrie oder der Chemie.
Auch hier sind wir mit Branchenvertretern im Gespräch.

Zu den Abwesenden gehören die kantonalen Gebäudeversicherungen, die von Beginn weg nichts von Entschädigungen wissen wollten.
Meine Meinung dazu ist dezidiert klar: Asbest galt lange als das Material der Zukunft. Leider erst spät erkannte man, dass Menschen beim Umgang damit Schaden nehmen können. Wir alle profitierten vom Fortschritt, nun haben wir auch alle eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Betroffenen einer unerwünschten Folge davon. Und die Gebäudeversicherer haben in der Vergangenheit Brandschutzvorschriften erlassen, die beim Immobilienbau die Verwendung asbesthaltiger Produkte empfohlen haben.

Träger der Gebäudeversicherungen sind die Kantone. Müsste sich nicht auch der Staat am Fonds beteiligen?
Nein. Entsprechend der Übereinkunft am runden Tisch soll die Wirtschaft die Gelder sprechen. Die Entschädigungen und Aktivitäten der Stiftung EFA sind einstweilen gesichert. Gleichzeitig ist jede Zuwendung willkommen – auch freiwillige Beträge von Bund und Kantonen.

Entschädigungen für Asbestopfer: Das Geld fliesst nur zäh

Damit sie nicht vor Gericht ziehen, werden Asbestopfer durch einen Fonds entschädigt. Firmen müssten darin einzahlen – doch viele zieren sich.

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Dani Benz, Ressortleiter
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