Kiffer dürfen Gras behalten
Wenn eine Person eine kleine Menge Cannabis lediglich bei sich trägt, darf die Polizei den Stoff nicht einziehen, urteilt das Bundesgericht.
Veröffentlicht am 24. Juli 2023 - 17:36 Uhr
Die Polizei muss ihren Umgang mit Kiffern ändern. Sie darf Cannabis nicht einziehen, wenn eine Person weniger als 10 Gramm bei sich trägt. Das hat das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2019 in St. Margrethen SG vom Grenzwachtkorps kontrolliert worden war. Er trug 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch auf sich. Zwar wurde er vom Vorwurf freigesprochen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Das Kreisgericht ordnete aber an, dass die Polizei das beschlagnahmte Cannabis einziehen und vernichten soll. Dagegen wehrte sich der Mann. Das Kantonsgericht St. Gallen jedoch bestätigte den Entscheid.
Die Vorbereitung zum Kiffen ist legal
Das Bundesgericht gibt dem Mann jetzt recht. Eine Behörde dürfe einen Gegenstand – hier Cannabis – nur einziehen, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einer Straftat besteht. Das sei hier nicht zwangsläufig der Fall. Darum muss das Gericht das Cannabis zurückgeben.
Im ersten Moment klingt das unlogisch. Denn in der Schweiz ist Kiffen durchaus strafbar . Wer erwischt wird, erhält seit Januar 2020 eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Wer hingegen Cannabis kauft oder besitzt, begeht noch keine Straftat, solange der Stoff für den Eigengebrauch vorgesehen ist und die Menge nicht mehr als 10 Gramm beträgt.
Der Nationalrat hat schon 2011 festgelegt, dass dieser Grundsatz auch in Bezug auf die Einziehung gelten soll. Die Polizei soll Cannabis nur einziehen, wenn jemand beim Konsum erwischt wird. Trägt eine Person geringe Mengen lediglich auf sich, soll sie diese behalten dürfen. Dieser Auffassung des Nationalrats sei Folge zu leisten, urteilt das Bundesgericht. Die Vorbereitung zum Kiffen ist nicht strafbar.
Aufwand für Ermittlungen wäre zu gross
Das Bundesgericht räumt ein, dass dem Besitz von Cannabis durchaus eine strafbare Handlung einer Drittperson vorausgehen könne, in vielen Fällen sogar wahrscheinlich sei – zum Beispiel gewerbsmässiger Anbau und Verkauf. Ganz sicher sei das jedoch nicht, weshalb eben kein zwangsläufiger Bezug zwischen dem Besitz geringer Mengen von Cannabis und einer Straftat bestehe.
Um das herauszufinden, wären jeweils weitere Abklärungen durch die Polizei notwendig. Den Aufwand dafür beurteilt das Bundesgericht aber als unverhältnismässig. «Insbesondere scheint es nicht sachgerecht, dafür ein aufwendigeres Verfahren durchzuführen als bei der Ahndung des Konsums, für den der Gesetzgeber bewusst das einfache und rasche Ordnungsbussenverfahren vorgesehen hat.»
3 Kommentare
Was für eine "grossartige" Idee des "Bundesgerichts"..... = weitere aufwändige "Übelbekämpfung"!
Wer muss diese "grossartige Idee" zukünftig umsetzen, kontrollieren..."abwägen", ob die entsprechende Person ja nicht mehr als 10 Gramm bei sich trägt....einmal mehr die Polizei.....!?
Was bitte wird sich damit bei den Drogen-Dealern und Drogen-KonsumentenInnen, den Abhängigen zukünftig verändern = verbessern....??
Absolut NICHT's!
Warum kann man Canabis nicht einfach legalisieren! Warum dieses Theater! Wir haben in den 80iger Jahren auch gekifft. Wir haben alle überlebt. Hanf ist ein Heilmittel und hilft bei starken Schmerzen, macht nicht agressiv, was bei Alkohol bei vielen der Fall ist.
Damals, als Jean Pierre Egger durch mich auf die Gesetzeselücke aufmerksam gemacht wurde und überall Hanfläden aufgingen, dachte ich auch, dass Cannabis Produkte umgehend legalisiert werden müssten.
Diese Ansicht musste ich inzwischen revidieren, denn Legalisierung würde auch eine Industriealisierung von Hanfprodukten zum Genusskonsum bedeuten.
Deshalb sollte es nicht in dem SInn legalisiert werden, wie es von den meisten verstanden wird.
Sondern sehe ich inzwischen das System von social Clubs als den einzigen richtigen Weg. Ebenso wie auch dem Vorbild einiger amerikanischer Staaten zu folgen. Welche diese Form der Lagalisierung auch dazu nutzen ehemalige Opfer der Krininalisierung zu entschädigen. Indem solche eben in einem kleinen Rahmen legal anbauen und etwas damit verdienen können.
So würden einerseits Opfer entschädigt werden können, den Jugenbdlichen wird zu grossen Teilen der Reiz des Verbotenen genommen und der Handel findet in einer kontrollierten Form statt.