Kiffen und die Konsequenzen
Die Legalisierung von Cannabis wird zwar diskutiert. Doch Kiffen ist in der Schweiz verboten. Was wird bestraft – und was nicht?
Wer kifft und von der Polizei erwischt wird, muss eine Ordnungsbusse von 100 Franken zahlen – wenn er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich hat. Das gilt seit dem 1. Januar 2020 für Erwachsene in der ganzen Schweiz (siehe auch Grafik als Übersicht zu den rechtlichen Konsequenzen).
Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse spielen für die Ordnungsbusse keine Rolle. Sie kann sofort oder innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden – damit ist die Sache erledigt. Das Verfahren kostet nichts. Ein ordentliches Strafverfahren wird nur eröffnet, wenn jemand die Busse nicht innerhalb der Frist bezahlt oder die Tat bestreitet (siehe auch Tabelle zu den Bussen und Strafen).
Bei Geständnis Strafbefehl
Falls jemand mehr als 10 Gramm Cannabis dabeihat, ist das Verfahren mit Ordnungsbusse nicht anwendbar. Die Polizei stellt den Stoff sicher und verzeigt die Person bei der Staatsanwaltschaft. Wenn die zum Schluss kommt, dass ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt, kann sie einen Strafbefehl erlassen – aber nur, wenn es ein Geständnis gibt oder der Sachverhalt anderweitig ausreichend geklärt ist. Einen Strafbefehl gibt es nur, wenn eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten in Frage kommt, eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Busse.
Der Strafbefehl ist eine Urteilsofferte. Falls die beschuldigte Person auf Einsprache verzichtet, wird er zum vollstreckbaren Strafurteil. Im Strafbefehl wird auch das definitive Einziehen des Cannabis zur Vernichtung angeordnet.
Leumund spielt eine Rolle
Das Strafmass hängt immer vom Einzelfall ab. Dabei wird das Verschulden des Täters berücksichtigt, aber auch sein Vorleben (allfällige Vorstrafen, Leumund) und die persönlichen Verhältnisse (Suchterkrankung respektive Beschaffungskriminalität).
Ausserdem spielt eine Rolle, welche Wirkung die Strafe auf das Leben des Täters hat. Er muss zudem die Verfahrensgebühren zahlen.
Erwachsene Kiffer
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Eigenkonsum:
Jugendliche Kiffer
werden in einem besonderen Verfahren beurteilt. Der Fokus liegt dabei auf Schutz und Prävention. Man will verhindern, dass sich Minderjährige wiederholt strafbar machen und auf die schiefe Bahn geraten. Die Behörden können von einer Strafe absehen und Jugendliche etwa in eine Suchtberatung schicken.
Cannabis – die Bussen und Strafen
Fiona wird beim Kiffen erwischt. Zudem hat sie 14 Gramm Cannabis in der Tasche – für sich selbst, sagt sie.* Die Polizei stellt eine Ordnungsbusse von 100 Franken fürs Kiffen aus. Zusätzlich erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum. Die Busse wird etwa 200 Franken sein. |
Daniel wird mit 12 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erwischt. 10 Gramm sind gesetzlich als geringfügige Menge definiert, für die es keine Sanktionen gibt. Bei Daniel ist diese Grenze überschritten. Es wird ein Strafbefehl mit einer Busse von 100 bis 150 Franken erlassen. |
Kevin hat 200 Gramm selbst angebautes Gras dabei, um es Kollegen zu verkaufen. Kevin trägt das Cannabis nicht für den Eigengebrauch auf sich, darum kommt er nicht mit einer Busse davon. Er muss mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen rechnen. |
|
Nina hat im Ausgang 8 Gramm Cannabis dabei. Rein wegen des Besitzes gibt es keine Verurteilung. Denn: Wer nicht mehr als 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum vorbereitet, bleibt straflos. Aber wenn Nina angibt, sie habe in der Vergangenheit gekifft, wird sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen. Dann muss Nina mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. |
Lea schenkt ihrer Freundin 7 Gramm Cannabis. Wenn die beiden das Cannabis gleichzeitig und gemeinsam konsumieren, bleibt die Weitergabe straflos. Wenn nicht, muss Lea mit einem Strafbefehl mit einer Geldstrafe von rund 10 Tagessätzen rechnen. Die Höhe des Tagessatzes wird nach Leas persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen festgelegt. |
Claudio wird beim Kiffen erwischt. Er trägt aber kein Cannabis auf sich. Die Polizei stellt eine Ordnungsbusse von 100 Franken aus. |
|
Jan wird mit 300 Gramm Cannabis erwischt, das er laut eigener Aussage zum Selbstkonsum angebaut hat. Jan erhält einen Strafbefehl. Bei dieser grösseren Menge wird er zu einer Busse von 500 bis 1000 Franken verurteilt. |
Carla wird beim Kiffen erwischt. Zudem trägt sie 3 Gramm zum Eigengebrauch auf sich. Die Polizei erhebt eine Ordnungsbusse von 100 Franken fürs Kiffen. Die 3 Gramm bleiben straflos. |
* Die Fälle sind fiktiv. Die Einschätzungen gelten für Erwachsene und stammen von der Staatsanwaltschaft St. Gallen. In anderen Kantonen kann die Praxis abweichen. |
Bekifft mit dem Auto fahren – wie wird das bestraft?
Bei Autofahrern, die tags zuvor gekifft haben und in Verkehrskontrolle mit Bluttest geraten, gilt Nulltoleranz. Bei mehr als 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut wird man automatisch als fahrunfähig eingestuft und eines Vergehens beschuldigt. Es gibt einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Dazu kommen eine Geldstrafe für das Fahren unter Drogeneinfluss und eine Busse für den Konsum. Die Kosten für den Bluttest muss man selbst berappen und den Führerschein für mindestens drei Monate abgeben.
Je nachdem, wie viel THC im Blut festgestellt wird oder wenn man nicht zum ersten Mal erwischt wurde, kann es statt einer Geldstrafe eine bedingte oder sogar unbedingte Freiheitsstrafe geben. Wenn die Behörden die Fahreignung anzweifeln, können sie etwa regelmässige Urinproben anordnen und den Ausweis für unbestimmte Zeit entziehen. Das alles kostet mehrere Tausend Franken.
Achtung: Auch das legale Cannabidiol (CBD) enthält eine kleine Restmenge des Wirkstoffs THC (weniger als ein Prozent). Weil der Grenzwert bei einer Verkehrskontrolle mit Bluttest derart niedrig ist, kann es mit etwas Pech passieren, dass man nach legalem Konsum von CBD verzeigt wird und den Führerschein verliert.
Cannabis – die Wirkstoffe
Die bekanntesten Wirkstoffe der Cannabispflanze sind Cannabidiol (CBD) und Tetrahydrocannabinol (THC). THC ist berauschend, daher ist der Konsum illegal. Dem CBD werden beruhigende, schmerzstillende und krampflösende Wirkungen zugeschrieben. Es ist nicht berauschend, daher ist der Konsum legal.
Sämtliche Arten von THC-haltigem Cannabis – Harz, Tinktur, Haschisch, Marihuana – unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Bei gewissen muss ein Mindestgehalt an THC vorliegen, damit sie als illegal gelten.
Bei Alkohol am Steuer gibt es so gut wie keine Entschuldigung, weshalb strikte Grenzwerte gelten. Mitglieder des Beobachters erfahren mithilfe eines Merkblatts, wie hoch sich die Bussen je nach Promillegehalt belaufen, wann der Fahrausweis weg ist und weshalb schon eine tiefe Alkoholkonzentration als Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) angesehen werden kann.