Haftet die Swisscom für Schäden?
Frage: Die Notrufnummern (112, 117, 118, 144) waren nicht erreichbar. Könnte die Swisscom für einen allfälligen Schaden haftbar gemacht werden?
Veröffentlicht am 9. Juli 2021 - 17:10 Uhr
Denkbar wäre es. Denn wegen eines nicht rechtzeitig abgesendeten Hilferufs kann ein Mensch sterben, ein Keller überflutet werden. Und wer einen solchen Schaden fahrlässig verursacht, kann dafür auch zur Verantwortung gezogen werden.
Allerdings sind die Hürden hoch: Die Betroffenen – beispielsweise die Angehörigen oder der geschädigte Hausbesitzer – stehen nämlich in der Beweispflicht. Sie müssen beweisen, dass der Ausfall der Notrufnummern «kausal», also ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen ist. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch: Wenn der Mensch auch bei rechtzeitigem Notruf gestorben oder der Keller trotzdem übergeflutet worden wäre, haftet die Swisscom nicht.
Beugen Sie darum besser vor. Die App «Alertswiss» informiert Sie über sämtliche Gefahren- und Notlagen in Ihrer Region. Während eines Ausfalls finden Sie dort beispielsweise auch alternative Rettungsnummern.
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1 Kommentar
Die Verantwortung für Notfallkommunikation liegt bei den Kantonen und nicht bei Swisscom. Und da wurde ja die Lösung schon gefunden, NTP. Im Prinzip sind wir zurück im Mittelalter!