Herbst im Paragraphenwald
Der Herbst ist die Zeit der Mitarbeitergespräche, der Krankenkassenprämien und der Laubbläser. Neun Antworten auf rechtliche Fragen, die Ihnen in dieser Saison begegnen können.
aktualisiert am 28. September 2021 - 16:04 Uhr
Alle Jahre im Herbst steigen die Krankenkassenprämien. Für 2022 sinken die Prämien jedoch leicht um durchschnittlich 0,2 Prozent. Was gilt es zu beachten, wenn man sich Gedanken über einen Wechsel der Krankenkasse machen will?
Wer keine offenen Schulden bei der Krankenkasse hat, kann auf Ende Jahr seine Grundversicherung kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln
, egal, ob die Prämien steigen oder nicht. Die Kündigung schickt man am besten eingeschrieben und früh genug ab; sie muss bis zum 30. November bei der Kasse eintreffen, ansonsten ist sie verspätet. Der Wechsel ist formell aber erst dann komplett, wenn die alte Kasse von der neuen eine schriftliche Mitteilung erhalten hat.
Ab Oktober stehen Lohn- und Qualigespräche an. Wie soll man argumentieren, wenn man nach langer Zeit wieder mehr Lohn will?
Leider gibt Ihnen auch eine längere Durststrecke keinen Anspruch auf eine Lohnanpassung. Was zählt, sind Ihre Leistungen, anspruchsvollere Aufgaben, spezielle Erfolge. Überlegen Sie sich deshalb vor dem Gespräch, was Sie Besonderes geleistet haben und welchen Nutzen Sie der Firma bringen. Informieren Sie sich auch über die finanzielle Situation des Unternehmens und bereiten Sie sich auf Gegenargumente vor. Seien Sie diplomatisch und drohen Sie nicht mit Kündigung. Zeigen Sie stattdessen Interesse an allfälligen neuen Aufgaben, die Ihren Wert für die Firma noch erhöhen. Reicht es diesmal nicht für eine Lohnerhöhung, gibt es vielleicht Alternativen: zum Beispiel eine einmalige Prämie, eine vom Betrieb bezahlte Weiterbildung
oder
unbezahlten Urlaub für eine Auszeit.
Ein plötzlicher Kälteeinbruch, und schon gibt es wieder den ersten Schnee. Ab wann muss man Winterreifen am Auto montieren?
Eine konkrete gesetzliche Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, gibt es nicht. Als praxisnahe Faustregel gilt: «von O bis O» – nämlich von Oktober bis Ostern. Empfohlen wird der Gebrauch von Winterpneus ab einer Temperatur von ungefähr sieben Grad. Vorgeschrieben ist hingegen – für Sommer- wie für Winterpneus – eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern (siehe weitere Bestimmungen in der Checkliste «Sichere Autofahrt»). Ein rechtzeitiger Reifenwechsel lohnt sich: Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen mit den Sommerpneus unterwegs sind und den Verkehr behindern, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Bei einem Unfall
wird man in der Regel zumindest von einem Mitverschulden Ihrerseits ausgehen.
Der Baum Ihres Nachbarn überschüttet Grund und Boden – und vor allem den Dachkännel – mit Laub. Kann man dagegen etwas tun?
Es bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als Laub zu rechen und den Dachkännel zu entstopfen. Denn Laubfall im Herbst ist normal. In aller Regel gilt das nicht als «übermässige Immission». Das wäre aber die Voraussetzung dafür, dass Sie sich, gestützt auf Artikel 684 des Zivilgesetzbuchs, gegen den Nachbarn wehren
könnten, von dessen Grundstück die Störung ausgeht. So aber wäre eine Klage ans Zivilgericht äusserst risikoreich, sollten Sie sich mit Ihrem Nachbarn nicht einigen können.
Hat der Nachbar Recht, wenn er behauptet, dass Laubbläser für den Privatgebrauch verboten sind?
Nein, auch Sie als Privater dürfen dem Laub mit einem Bläser zu Leibe rücken – ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Klar ist, dass es sehr viel mehr Lärm macht als mit Besen und Rechen und damit für die Nachbarn nerviger wird. Die Maschinenlärmverordnung sieht aber für Laubsauger und -bläser nur eine Kennzeichnungspflicht vor und keine Lärmgrenzwerte. An die örtlichen Ruhezeiten der Polizei- oder Gemeindeverordnung müssen Sie sich aber halten. Achten Sie beim Kauf des Laubbläsers auf die Angaben zur Geräuschimmission. Noch etwas ist zu bedenken: Aufgewirbelter Hunde- und Katzenkot belastet die Arbeitsumgebung mit Darmbakterien und Parasiten.
Auf dem Zugangsweg zu unserem Mietblock liegt eine Unmenge rutschiges Laub. Wer haftet, wenn ein Unfall passiert?
In erster Linie ist jeweils der Grundeigentümer für den «gehörigen Unterhalt» verantwortlich. Unterlässt er diesen Unterhalt und kommt es deshalb zu einem Unfall, haftet er aus der Werkeigentümerhaftung. Auch wenn der Vermieter einen Hauswart mit dem Unterhalt betraut hat, ändert das nichts an seiner Haftung gegenüber dem Verunfallten. Allenfalls kann der Vermieter seinerseits vom Hauswart Schadenersatz verlangen, wenn dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht genügend nachgekommen
ist.
Kaum ist der Sommer vorbei, fängt das Frösteln in der Wohnung wieder an. Der Vermieter sagt, er stelle die Heizung erst im November ein, alles andere sei Luxus. Darf er das?
Nein. Als Mieter haben Sie das Recht auf eine Wohnungstemperatur von 20 bis 21 Grad. Fällt die Temperatur deutlich darunter, liegt ein Mangel vor – egal zu welcher Jahreszeit. Um dem Vermieter einzuheizen, können Sie ihm schriftlich androhen, die künftigen Mietzinse auf einem Sperrkonto zu hinterlegen, falls er Sie weiter frieren lässt. Die entsprechende Kontoverbindung erfahren Sie von der für Ihren Wohnort zuständigen Schlichtungsbehörde
. Dort müssen Sie nach erfolgter Hinterlegung auch ein Begehren auf Mangelbehebung stellen.
Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, die Mietmängel zu beheben, können Sie androhen, den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen. Im Musterbrief «Mietmängel anzeigen und Hinterlegung androhen» erfahren Beobachter-Mitglieder, wie man dabei am besten vorgeht. Einfach die Vorlage anpassen, ausdrucken und an den Vermieter schicken.
Schon wenige Wochen nach Schulbeginn meinte die Lehrerin, meine Tochter müsse in eine Sonderschule, in der Normalklasse sei sie nicht tragbar. Was tun?
Verlangen Sie von der Lehrerin ausführliche Informationen, weshalb sie eine Sonderschule befürwortet. Eine individuelle Förderung kann durchaus sinnvoll sein. Unterstützen Sie die für die Zuweisung notwendige Abklärung. Meist macht das der schulpsychologische Dienst. Liegt das Ergebnis vor, bestehen Sie darauf, dass gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung gesucht wird. Kommt es zu keiner Einigung, fällt die Schule einen Entscheid, den Sie anfechten können.
Jeden Herbst organisiere ich für den Samariterverein eine Wanderung mit Übernachtung. Ich reserviere jeweils auf meinen Namen die Hotelzimmer für 20 bis 30 Personen. Was gilt, wenn ich kurzfristig absagen muss?
Es liegt ein verbindlicher Vertrag vor. Bei einer Absage müssen Sie die Zimmer bezahlen und auch für die Kosten des Abendessens aufkommen, wenn der Hotelier die Zutaten bereits eingekauft hat und diese nicht anders verwenden kann. Anders sieht es aus, wenn der Hotelier sämtliche Zimmer an andere Gäste weitergeben kann. Dann müssen Sie nichts bezahlen. Fragen Sie am besten bereits bei der Reservation nach den Folgen einer Annullierung, damit Sie wissen, welches Kostenrisiko Sie bei einer allfälligen Absage tragen.
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