Ja. Die Prostitution ist in der Schweiz legal und wird als wirtschaftliche Tätigkeit anerkannt – egal, ob Ausländerinnen oder Schweizerinnen sie betreiben. Ausländerinnen müssen dazu allerdings über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen.

Wer in der Schweiz Sexarbeit verrichten will, muss sexuell mündig sein, also das 16. Altersjahr erreicht haben. Darüber hinaus muss man sich an die kantonalen Gesetzesvorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung halten – sonst drohen Bussen. Diese Gesetze bezwecken vor allem den Schutz der Sexarbeiterinnen.

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Prostituierte müssen ihren Verdienst versteuern und Sozialbeiträge zahlen. Ausserdem dürfen sie nur selbständig erwerbstätig sein. Ein Anstellungsverhältnis würde nämlich bedeuten, dass Betriebsinhaber und Zuhälter die Rahmenbedingungen festlegen und überwachen können, was meist zu einem Abhängigkeitsverhältnis führt. Auf Zuhälterei stehen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.