Knapp 100 Meter Luftlinie liegen zwischen dem Parkplatz an der Seefeldstrasse in Zollikon und dem an der Bellerivestrasse in Zürich. Es sind diese 100 Meter, die dem Beobachter-Leser Stefan Kistler zum Verhängnis werden und ihm gleich zwei Bussen der Stadtpolizei eintragen.

Der Vorwurf: Er habe weder für sein Auto noch für den dazugehörigen Anhänger die obligatorische Parkgebühr bezahlt. Kurios, kann er doch die Quittungen für die bezahlten Gebühren vorlegen – doch es gibt einen Haken.

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Es gibt nicht nur eine Zone 7

Kistler, der eigentlich anders heisst, erinnert sich: «Ich war mit meinem Schiffsanhänger unterwegs zum Hafen Tiefenbrunnen und habe wie immer parkiert.» Gleich unterhalb der sogenannten Zollikerrampe suchte er sich zwei Parklücken, stellte Auto und Anhänger ab und öffnete anschliessend die Parkingpay-App, um jeweils eine Parkgebühr zu bezahlen. Darauf angezeigt: «Zone 7: Seefeldstrasse». Ein kurzer Blick zur nächsten Bezahlsäule bestätigte ihm, dass er sich in Zone 7 befindet.

Tatsächlich befindet sich die Seefeldstrasse gar nicht bei der Zollikerrampe, sondern im angrenzenden Zollikon. Weil das Mobiltelefon via GPS selbständig die Zonen vorschlägt, wird Kistler aber nicht stutzig. So passiert die Verwechslung: Nicht Zone 7 «Seefeldstrasse» wäre richtig gewesen, sondern die Zone 7 «Bellerivestrasse».

Weil die Gebühr damit nicht bei der Stadt Zürich bezahlt wurde, ist sie für die Behörde ungültig. Die Beamten bekämen nur jene Gebühren angezeigt, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, heisst es auf Anfrage des Beobachters. Klar also, dass eine Busse fällig wird.

Aber: Obwohl Kistler den Fehler erklärt und die bezahlten Gebühren, nur eben in der falschen Zone 7, nachweist, hält die Polizei an der Busse fest. Zu Recht?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber …

«Der Autofahrer ist verantwortlich dafür, dass er die korrekte Zone auswählt und die Bezahlung richtig erfolgt», sagt Rechtsexpertin und Beobachter-Beraterin Rosmarie Naef. Grundsätzlich gelte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

«Beschilderungen müssen deutlich und korrekt angebracht sein, sonst darf nicht gebüsst werden.»

Rosmarie Naef, Rechtsexpertin beim Beobachter

Sie betont aber: «Beschilderungen müssen deutlich und korrekt angebracht sein, sonst darf nicht gebüsst werden.» Stefan Kistler habe zwar die korrekte Zonennummer gewählt, aber wegen der GPS-Standortermittlung die falsche Strasse und Gemeinde. «Ich finde es kleinlich, dass ihm – angesichts der speziellen Umstände – daraus ein Strick gedreht wird.»

Zumal die Stadt Zürich selbst zugibt, dass Kistler nicht der Einzige war, der sich von der doppelten Zone 7 verwirren liess: «Da die beiden Zonen sehr nahe beieinanderliegen, kam es leider gelegentlich vor, dass bei der automatischen Ermittlung der Parkposition mittels GPS die falsche Zone ausgewählt wurde», erklärt die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich (DAV) auf Anfrage des Beobachters. 

Schilder sollen helfen

Um Klarheit zu schaffen, habe man deshalb bereits im Juni zusätzliche Tafeln bei diesem Parkplatz montiert. Kistler sagt, er habe sie beim Parkieren im August nicht gesehen – offenbar nicht nur er.

Also kamen städtische Arbeiter im Oktober erneut bei der Zollikerrampe vorbei, brachten erneut Beschilderungen an. Seither sei die Zahl der falsch gebuchten Parkvorgänge zurückgegangen, sagt die DAV. Sie empfehle trotzdem, bei der Benutzung von Bezahl-Apps jeweils den QR-Code an der Parkuhr zu scannen. 

Beobachter-Expertin Naef merkt an: «Auch das ist nicht sicher, wenn man an die Betrugsfälle in Basel denkt, wo bestehende QR-Codes mit gefälschten Versionen überklebt wurden.» Es sei daher verständlich, wenn man via App bezahlen möchte.

Die Polizei besteht auf der Busse

Im Fall Kistlers beharrt die Stadtpolizei Zürich auf der Eigenverantwortung des Fahrers. Grundsätzlich hätte Kistler die Möglichkeit, die zwei Bussen weiterzuziehen: Falls er allerdings verliert, zahlt er die Verfahrenskosten.

«Weil da hohe Zusatzkosten drohen, werde ich das nicht tun», sagt er. Neben einem Fünfliber für die Parkgebühren macht das obendrein satte 80 Franken, die ihn das Parkieren gekostet hat.