Betrunken E-Bike gefahren – was gilt?
Ich fahre ein E-Bike mit Pedalunterstützung bis Tempo 45. Die Polizei hat mich kürzlich mit 1,1 Promille Alkohol im Blut angehalten. Was nun?
Veröffentlicht am 2. April 2025 - 06:00 Uhr
Wer mit 0,5 Promille und mehr im Blut am Steuer oder Lenker eines Fahrzeugs erwischt wird, muss mit einer Bestrafung und einer Administrativmassnahme rechnen – unabhängig davon, ob es ein Auto, ein Töff oder ein Velo ist.
Bei der Bestrafung werden E-Bike-Fahrer gleich behandelt wie Velofahrer: Wer ein Elektrovelo in angetrunkenem Zustand fährt, wird mit einer Busse belegt. Sie kann theoretisch bis zu 10’000 Franken betragen. Erfahrungsgemäss dürfte sie sich bei Ersttätern bei ein paar Hundert Franken plus Gebühren bewegen.
Bei der Administrativmassnahme gibt es hingegen keine mildere Behandlung. Der Führerausweis der Spezialkategorie M, den Sie für das E-Bike mit Pedalunterstützung bis 45 km/h brauchen, wird für mindestens drei Monate entzogen.
Theoretisch kann Ihnen das Strassenverkehrsamt – falls vorhanden – auch noch die Ausweiskategorie B für Personenwagen entziehen. Falls Sie im Strassenverkehr bisher nie negativ aufgefallen sind, dürften Sie mit einem blauen Auge davonkommen.
Wie bei den Vierrädern gelten auch für Zweiräder gewisse Regeln. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent, welche speziellen Verkehrsregeln Velofahrer beachten sollten, wie Sie und Ihre Kinder mit dem Drahtesel am sichersten unterwegs sind und ob auf dem Velo eine Helmpflicht gilt.
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