Das Fahrtempo den Umständen anpassen
Frage: Ich habe auf der Autobahn einen Selbstunfall verursacht. Ausser Blechschaden ist nichts passiert. Die Polizei will mich büssen, obwohl ich nicht zu schnell gefahren bin. Ist das zulässig?
aktualisiert am 7. Oktober 2021 - 17:00 Uhr
Manche Beamte machen es sich bei Unfällen zu leicht. Sie behaupten, der Lenker müsse zu schnell gefahren sein – sonst wäre ja nichts passiert.
So einfach ist es nicht. Die Behörden müssen dem Unfallfahrer nachweisen, dass er zu schnell gefahren ist. Doch hier beginnen oft die Definitionsprobleme. Denn in welcher Situation man wie schnell fahren darf, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es kommt immer auf die konkrete Situation an.
Grundsätzlich gilt: Fahrzeugführerinnen und -führer dürfen sich nicht bloss auf die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten verlassen. Das Strassenverkehrsgesetz hält fest, dass die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen ist – besonders den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.
Der Bundesrat hat diese Norm konkretisiert: Lenkerinnen und Lenker dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der überblickbaren Strecke noch halten können. Sie müssen langsam fahren, wenn die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist.
Vor allem im Herbst und im Winter ist Vorsicht geboten. Wer bei Nebel, Regen oder Frost mit 80 Kilometern pro Stunde über eine unübersichtliche Landstrasse donnert, hat sicher schlechte Karten in einem allfälligen Strafverfahren – man hätte vor einem Hindernis vermutlich kaum noch rechtzeitig bremsen können.
Auch auf der Autobahn gilt: Man muss auf Sichtweite anhalten können. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass Fahrzeuglenker auf der Autobahn mit Hindernissen rechnen müssen, auch in der Nacht. Wer bei wenig Verkehr nachts mit 120 Kilometern pro Stunde unterwegs ist, fährt eigentlich zu schnell, denn das Abblendlicht leuchtet bei normalen Witterungsbedingungen nur eine Strecke von 50 Metern aus.
Ist die Sichtweite – zum Beispiel bei Nebel – kürzer als 50 Meter, sollte man erst recht langsam fahren. In einigen Ländern ist für diesen Fall sogar eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben.
Aber auch tagsüber gelten die Höchstgeschwindigkeiten nicht uneingeschränkt, sondern nur bei günstigen Verhältnissen: Wer bei starken Regenschauern mit 120 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn rast, handelt grobfahrlässig.
Haben Sie eine Busse wegen zu schnellen Fahrens bekommen und finden diese überzogen? Beobachter-Mitglieder sehen im Merkblatt «Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen», wie hoch die Verkehrsbusse je nach gemessenem Tempo auf Autobahnen sowie ausser- und innerorts ausfällt. Im Merkblatt «Administrativmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen» wird überdies angezeigt, für welche Dauer der Führerausweis entzogen wird.