So überprüfen Sie, ob Ihr Arzt ohne Bewilligung arbeitet
Sie haben gepfuscht oder betrogen, und deshalb die Bewilligung verloren: Trotzdem praktizieren manche Ärzte einfach weiter. Patienten können sich jedoch absichern.
Veröffentlicht am 22. Februar 2019 - 15:22 Uhr,
aktualisiert am 22. Februar 2019 - 14:34 Uhr
40 Hausärzten wurde in der Schweiz seit 2013 die Bewilligung entzogen – bei 16 besteht der begründete Verdacht, dass sie trotzdem weiterpraktizieren. Das hat eine Recherche der Sendung «Rundschau» von SRF ergeben, die Mitte Februar ausgestrahlt wurde. Bei 10 Ärzten gibt es Hinweise, dass sie inzwischen im Ausland arbeiten, drei Ärzte haben sich in einem anderen Kanton niedergelassen, und drei scheinen trotz des Entzugs der Bewilligung weiter im selben Kanton tätig zu sein.
Für Patienten kann das schwerwiegende Folgen haben. Bis ein Kanton als zuständige Instanz einem Arzt die Bewilligung entzieht, braucht es viel. Zum Beispiel:
- wiederholter Pfusch bei Behandlungen
- systematisch überhöhte Rechnungen
- illegaler Medikamentenverkauf im grossen Stil
So wie beim Aargauer Arzt Ingo Malm, über den der Beobachter bereits mehrmals berichtete .
Immerhin: Patienten können auf einfache Weise prüfen, ob ein Arzt wirklich in einer eigenen Praxis tätig sein darf. Möglich macht es das Medizinalberuferegister des Bundesamtes für Gesundheit, kurz «MedReg». Auf der Datenbank sind alle Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Chiropraktiker und Apotheker in der Schweiz registriert. Ein Teil der Informationen des «MedReg» ist über das Internet abrufbar. Interessierte können sich so über die Weiterbildungen und Qualifikationen ihres Arztes informieren – und auch, ob er überhaupt eine Bewilligung hat. Es genügt eine Eingabe des Namens in die Suchmaske.
«Keine Bewilligung bei einem praktizierenden Arzt deutet in jedem Fall darauf hin, dass etwas nicht stimmt.»
Daniel Tapernoux, Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz
Sollte ein Arzt keine Bewilligung mehr haben, ist das unter der Rubrik Berufsausübungsbewilligung vermerkt. Die Gesundheitsbehörden der Kantone sind verantwortlich, dass alle Angaben korrekt, aktuell und vollständig sind. Bis Ende 2019 haben nicht registrierte Ärzte noch Zeit, sich registrieren zu lassen.
«Das MedReg schafft Transparenz und kann Patienten helfen, mehr über ihren Arzt zu erfahren», sagt Daniel Tapernoux, beratender Arzt bei der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz. Meist wüssten Betroffene nicht, dass sie sich von jemandem behandeln lassen, der keine Bewilligung hat.
Er wünscht sich jedoch genauere Angaben: In der Datenbank sehe man nicht, warum keine Bewilligung vorliege. Es sei etwas anderes, ob ein Kanton einem Arzt eine Bewilligung entzog, oder ob er sie ihm verweigerte, weil zum Beispiel gewisse Qualifikationen fehlten.
Generell gelte für Patienten im Umgang mit dem MedReg: «Keine Bewilligung bei einem praktizierenden Arzt deutet in jedem Fall darauf hin, dass etwas nicht stimmt. Umgekehrt heisst eine Bewilligung aber noch nicht, dass es mit einem Arzt keine Probleme geben kann. »
Die Stiftung SPO Patientenschutz fordert, dass die Behörden genauer kontrollieren, ob Ärzte ohne Bewilligung weiterpraktizieren. Zuständig dafür sind die Kantone. Wie die «Rundschau» aufzeigt, nehmen es die einzelnen Kantone dabei sehr unterschiedlich genau. Heute ist es zudem möglich, dass ein Arzt in einem Kanton die Bewilligung verliert, in einem anderen aber eine neue beantragen kann. «Es ist darum wichtig, dass alle Kantone das MedReg benutzen», sagt Tapernoux. Ebenso sollten die Kriterien für Sanktionen überall gleich sein.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen- und direktoren schreibt: «Es wäre zu prüfen, ob ein Bewilligungsentzug in einem Kanton nicht automatisch für die ganze Schweiz gelten sollte.» So wie das heute bereits beim Berufsverbot geschieht, der strengsten Sanktion.
Die Gesundheitsdirektoren und der Patientenschutz rufen dazu auf, das MedReg bekannter zu machen, damit auch Patienten Unstimmigkeiten melden können. Es sei aber nicht nötig, dass jeder seinen Hausarzt prüft. Daniel Tapernoux sagt: «Wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, braucht es keine Extra-Kontrolle. Wer sich aber unsicher ist oder Zweifel hat , soll ruhig nachschauen.»