Wie komme ich zu einem günstigeren Medikament?
Meine Ärztin verschreibt mir immer teure Medikamente. Dafür muss ich 40 Prozent Selbstbehalt bezahlen. Was tun?
Veröffentlicht am 24. April 2024 - 06:00 Uhr
Normalerweise läuft es so: Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein Originalpräparat. Sie muss Sie aufklären, wenn es ein günstigeres Generikum mit derselben Wirkung gibt. Doch oft geht das vergessen. Nun gehen Sie mit dem Rezept zur Apotheke – auch die muss Sie über geeignete Generika informieren. Diese Informationspflicht ergibt sich aus dem Krankenversicherungsgesetz.
Sie können frei wählen zwischen Original und Generikum. Wenn Sie sich für das Originalpräparat entscheiden, müssen Sie seit 1. Januar 2024 dafür 40 Prozent Selbstbehalt zahlen, für das Generikum – sofern es eines gibt – nur 10 Prozent. Das soll die Zunahme der Medikamentenkosten bremsen.
Wenn medizinische Gründe gegen das günstigere Generikum sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden.
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
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3 Kommentare
Mit so einem notorischen Originalpräparate-Verschreiber als Arzt oder Ärztin muss man halt als Patient klar reden, klar sagen, dass man ein Generikum will. So lange man das nicht tut, geben gewisse SD-Aerzte O-Präparate ab weil sie bei denen schlicht mehr verdienen. So einfach ist das.
Mir ist nicht klar, wie es ist, wenn das entsprechende Generikum beim Abholen in der Apotheke nicht lieferbar ist.
Dann kann man von der Apotheke eine Meldung an die KK verlangen, die diesen Sachverhalt mitteilt. Die KK darf dann nur 10% Selbstbehalt verrechnen auch wenn es ein O-Präparat ist. Die Apotheke muss auf Ihre Bitte eingehen.