Ohne Hürden zum Hanf
Schwerkranke sollen Cannabis als Medizin einfacher beziehen können, fordert die Schweizer Patientenorganisation. Eine vom Bundesamt für Gesundheit finanzierte Studie hat nun die medizinische Anwendung von Cannabis untersucht – und vielversprechende Ergebnisse geliefert.
Cannabis-Studie des BAG: «Vielversprechendes Heilmittelpotenzial»
Eine vom Bundesamt für Gesundheit finanzierte Studie ist zum Schluss gekommen, dass Cannabis insbesondere bei chronischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen eine lindernde Wirkung erzielt.
Weiters wurden auch positive Reaktionen bei durch Multiple Sklerose ausgelösten Krämpfen, bei Übelkeit als Nebenwirkung einer Chemotherapie, bei Gewichtsverlust von Aidskranken, bei Schlafstörungen und dem Tourette-Syndrom beobachtet.
Als am wenigsten wirksam entpuppte sich Cannabis bei der Behandlung von Angstsymptomen. Zudem zeigte sich in dieser Studie, die 79 klinische Studien mit insgesamt über 6000 Testpersonen analysierte, dass nicht für alle untersuchten Indikationen eine lindernde Wirkung statistisch belegt werden kann.
Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Gesundheit kann aber für eine beschränkte medizinische Anwendung Ausnahmebewilligungen erteilen. Die jüngsten Erkenntnisse («Die Studienergebnisse zeigen insgesamt ein vielversprechendes Heilmittelpotenzial von Cannabis») will das BAG bei der künftigen Vergabe dieser Ausnahmebewilligungen berücksichtigen.
Was diesbezüglich bisher geschah
13.12.2014 – Motion soll Zugang für Patienten erleichtern
Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizer Patientenorganisation, möchte den Zugang zu natürlichem Cannabis für Patienten erleichtern. Nachdem eine Interpellation kürzlich breite Unterstützung im Parlament gefunden hat, doppelt die grünliberale Nationalrätin mit einer Motion nach: Der Bundesrat soll in einem wissenschaftlichen Pilotprojekt den Einsatz von natürlichem Cannabis untersuchen.
Derweil werden erste E-Zigaretten mit Cannabis-Liquids für die Schweiz angeboten. Laut dem französischen Hersteller KanaVape sollen sie beim Entspannen helfen. Weil sie fast frei von berauschendem THC sind, dürfen sie auch in die Schweiz importiert werden – für den Eigengebrauch.
27.02.2015 – Bundesrat finanziert Studie
Per Ende Februar 2015 hat der Bundesrat die Motion von Margrit Keller nun beantwortet und seine Bereitschaft erklärt, eine Studie zum medizinischen Einsatz von natürlichem Cannabis zu finanzieren, um dessen Potenzial als Heilmittel wissenschaftlich zu prüfen. Die Studie solle darlegen, unter welchen Umständen Cannabis in der Schweiz zugelassen werden könnte.
Bereits heute werden in Holland, Deutschland und Kanada Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem Wirkstoffgehalt eingesetzt. Würden diese auch in der Schweiz zugelassen, könnten allenfalls die Medikamentenkosten bei der Behandlung von Multipler Sklerose, Krebs oder Aids gesenkt werden.
Immer mehr Untersuchungen belegen es: Cannabis lindert vielfältige Beschwerden, vor allem Schmerzen und Spastiken. Die berauschende Substanz THC spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Entsprechende Medikamente sind vorhanden, doch nur wenige Schwerkranke können davon profitieren, zum Beispiel Krebs- und Multiple-Sklerose-Patienten.
Der Grund: Die Bürokratie erschwert den Zugang zu den Präparaten massiv. Schwerkranke Patienten müssen heute mit Hilfe ihres Arztes beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Sonderbewilligung beantragen, sofern die Krankheit ihre Lebensqualität schwer beeinträchtigt, andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben und die Verbesserung durch THC wissenschaftlich belegt ist. Das alles muss der Arzt in Formularen gegenüber dem Amt versichern. Starke Schmerzmittel dagegen kann er in eigener Kompetenz verschreiben.
Die aufwendige Herstellung von Cannabisprodukten in Medizinalqualität, also ohne grössere Wirkstoffschwankungen, verteuert zudem die Medizin. Das seit einigen Jahren verschriebene Dronabinol oder das seit Mai erhältliche Sativex, ein Mundspray, kostet den Patienten zwischen fünf und 20 Franken pro Tag. Etwas günstiger ist eine Cannabistinktur, die ebenfalls eine BAG-Erlaubnis erfordert. Beim neuen Sativex ist das zwar nicht nötig, es darf aber nur an MS-Patienten verschrieben werden.
Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizer Patientenorganisation, kritisiert die restriktive Praxis: «Sie erschwert den Zugang zu einer günstigen und wirksamen Medizin.» Als Nationalrätin der Grünliberalen hat sie eine Interpellation eingereicht, die den Bundesrat auffordert, nach unbürokratischen und kostengünstigeren Lösungen zu suchen. «Das BAG könnte zum Beispiel einen Cannabisproduzenten beauftragen, eine für medizinische Zwecke geeignete Sorte zu züchten, die erleichtert verschrieben werden kann.» Kessler kann sich auch eine Teilliberalisierung des Eigenanbaus für Patienten vorstellen.
Heute erhalten wöchentlich rund zehn Patienten eine Bewilligung – Tendenz steigend, wie BAG-Sprecherin Mona Neidhart bestätigt. Insgesamt würden 400 bis 500 Personen mit dem teuren Dronabinol oder einer Cannabistinktur behandelt.
Der Emmentaler Apotheker Manfred Fankhauser hat die Erlaubnis, Dronabinol und Cannabistinkturen herzustellen. Weniger Bürokratie würde er begrüssen. «Ärzte sollten in eigener Kompetenz entscheiden, ob solche Produkte geeignet sind. Das ist ja auch bei Medikamenten mit viel schwerwiegenderen Nebenwirkungen so.»
Bei einer Teilliberalisierung sieht er dagegen Kontrollprobleme für die Behörden. «Es wäre sinnvoller, Cannabis in Kleinmengen gleich grundsätzlich zu entkriminalisieren.» Neu wäre das nicht. Bis 1951 war das Kraut als Heilmittel in jeder Schweizer Apotheke erhältlich.
«Dass Cannabis aggressiv macht, ist Unsinn»
Kiffer stehen nicht gerade im Ruf, aggressive Energiebündel zu sein. Sie gelten gemeinhin als friedlich, zuweilen lethargisch. Der Strafrechtler Martin Killias sieht das anders. Er sagte im «St. Galler Tagblatt», in der Schweiz herrsche eine so grosse Jugendkriminalität, weil so viel Cannabis konsumiert werde. Denn Kiffen, so Killias, gehe ganz klar mit mehr Gewalt einher. Dabei beruft sich der Strafrechtler auf eine Metastudie von 2012, bei der er mitgewirkt hat. Die Studie belegt allerdings keine Kausalität, sondern stellt lediglich eine Korrelation her: Ob Kiffen an sich aggressiv macht oder ob Straffällige einfach oft kiffen, bleibt offen.
Fachleute reagieren irritiert: «Das ist Unsinn», sagt etwa Jürg Niggli, Leiter der Stiftung Suchthilfe St. Gallen. «Selbst übermässiger Cannabiskonsum beruhigt im Normalfall.» Urs Rohr, Suchtexperte von der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich, sieht das gleich: «Die Aussage, dass die Substanz Cannabis gewalttätig macht, widerspricht jeglicher Erfahrung aus der Praxis.» Wahr ist einzig, dass Cannabiskonsum in seltenen Fällen einen psychotischen Schub auslösen und in der Folge aggressiv machen kann.
Es ist nicht das erste Mal, dass dem Kraut Böses unterstellt wird. Allerdings werden ihm je nach politischer Absicht unterschiedliche Wirkungen zugeschrieben. Im – von kirchlichen Kreisen finanzierten – Aufklärungsfilm «Reefer Madness» von 1936 verfallen brave Jugendliche nach dem Cannabiskonsum dem Wahnsinn, vergewaltigen und bringen sich um. Im kalten Krieg wiederum behaupteten die USA, die Kommunisten würden Cannabis einsetzen, um die Amerikaner träge und friedliebend zu machen.