Worauf müssen Eltern achten?
Frage: Wir suchen eine Babysitterin, die gelegentlich unsere kleine Tochter hütet. Was müssen wir alles berücksichtigen, damit die Anstellung legal ist?
aktualisiert am 25. Februar 2020 - 15:49 Uhr durch
Die Babysitterin als Angestellte verpflichtet sich, das Kind sorgfältig zu betreuen und die damit zusammenhängenden Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Sie muss das Kind sinnvoll beschäftigen, es zu Bett bringen und seinen Schlaf überwachen. Die Babysitterin gibt dem Kind gemäss den Vorgaben der Eltern zu essen und zu trinken. Bei allem hat sie sich an die Weisungen der Eltern zu halten und die Abmachungen für den Notfall einzuhalten.
Der Stundenlohn für Jugendliche beginnt bei rund zehn Franken, ist jedoch Verhandlungssache und hängt auch von der Zahl der zu hütenden Kinder und den Aufgaben ab. Auskunft über die üblichen Tarife in Ihrer Region erteilt Ihnen Ihr Rotkreuz-Kantonalverband. Wer Kinder hütet, sollte mindestens 13 Jahre alt sein (siehe jedoch im Detail die Jugendarbeitsschutz-Bestimmungen). Dann kommen Sie mit dem Arbeitsgesetz nicht in Konflikt. Jugendliche, die pro Jahr mehr als 750 Franken aus Tätigkeiten in Privathaushalten einnehmen, müssen Ihr Einkommen seit dem 1. Januar 2015 bei der AHV angeben.
Als Eltern müssen Sie gewährleisten, dass Sie im Notfall erreichbar sind, und eine Notiz hinterlegen, an welche anderen Stellen sich die Babysitterin in Ausnahmesituationen wenden kann (Nachbarn, Kinderarzt, Notarzt et cetera).
Sofern die Babysitterinnen jünger als 25 Jahre alt sind und in einem Privathaushalt nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen, muss man für sie keine Unfallversicherung abschliessen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist ratsam, da allfällige Schäden sehr kostenintensiv werden können. Die Babysitterin soll abklären , ob sie bezüglich babysitten über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern gedeckt ist (siehe Artikel «Haftpflicht: Mit Mami und Papi auf ewig versichert?»). Lassen Sie sich den Schutz für die Babysitterin als besondere Bedingung zum Versicherungsvertrag schriftlich bestätigen.
Für Eltern mit Kleinkindern ist jede Hilfe bei der Kinderbetreuung willkommen. Sei es, dass eine Babysitterin gelegentlich abends vorbeikommt, damit Mama und Papa etwas Freizeit geniessen können, oder sei es für berufstätige Eltern, die auf eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte angewiesen sind. Beobachter-Mitglieder erhalten nicht nur Infos zu hilfreichen Anlaufstellen, sondern erfahren auch, was ihre Rechte und Pflichten gegenüber diesen Institutionen und Personen sind.
Familienbudget richtig planen
Eltern zu werden und ein Kind grosszuziehen – das ist eine unbezahlbare Erfahrung und eine grosse Bereicherung im Leben.