Gibts für Ferienjobs besondere gesetzliche Vorschriften?

Es gelten die üblichen Bestimmungen des Arbeitsrechts. Für Jugendliche gibt es aber spezielle Schutzbestimmungen, die in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt sind. Dabei gilt als Jugendlicher, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
 

Muss ich einen schriftlichen Vertrag abschliessen?

Ein gültiger Arbeitsvertrag entsteht auch durch eine mündliche Vereinbarung oder durch Handschlag. Es ist aber besser, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! . Darin sollten der Beginn der Anstellung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeiten und der Lohn festgehalten sein.
 

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Ich bin 16. Müssen meine Eltern ihr Einverständnis geben, wenn ich im Sommer arbeiten will?

Ja. Minderjährige sind rechtlich noch nicht geschäftsfähig und können sich daher nicht vertraglich verpflichten. Wer unter 18 Jahre ist, braucht deshalb die Zustimmung der Eltern. Die Eltern können diese entweder ausdrücklich geben oder durch ihr Verhalten signalisieren, dass sie mit dem Job einverstanden sind.
 

Ich bin eben 13 geworden und möchte etwas dazuverdienen. Bin ich zu jung?

Nein. Jugendliche ab 13 Jahren dürfen im Rahmen eines Ferienjobs leichte Arbeiten verrichten. Die Arbeit darf aber keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die physische und psychische Entwicklung haben. Die Eltern und auch der Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Jugendliche mit dem Job nicht überfordert Arbeitsplatz Wir sind keine Batteriehühner! werden.
 

Gibt es Arbeiten, die für Jugendliche verboten sind?

In der Jugendarbeitsschutzverordnung ist geregelt, dass für Jugendliche unter 18 Jahren «gefährliche Arbeiten» verboten sind. Als solche gelten Tätigkeiten, die die Gesundheit, die Ausbildung, die Sicherheit und die persönliche Entwicklung gefährden könnten. Nicht erlaubt sind beispielsweise Akkordarbeit, Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und solche mit Maschinen oder Werkzeugen, die mit einem erheblichen Unfallrisiko für Jugendliche verbunden sind.
 

Darf ich als 15-Jährige während der Ferien kellnern?

Nein. Jugendliche unter 16 dürfen in einem Café, Restaurant oder Hotel keine Gäste bedienen.

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Wie viel Lohn darf ich verlangen?

Grundsätzlich ist der Lohn Verhandlungssache, sofern ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) keine zwingenden Lohnbestimmungen vorsieht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt einen Stundenlohn von mindestens 22 Franken. Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat zudem Anspruch auf eine Ferienentschädigung. Für unter 20-Jährige sind dies 10,64 Prozent, die zum Stundenansatz hinzukommen.
 

Gibt es Abzüge auf den Lohn?

AHV-, IV- und EO-Beiträge Lohnabrechnung Welche Abzüge gehen vom Gehalt weg? müssen erst ab dem 1. Januar des Jahres, in dem jemand seinen 18. Geburtstag feiert, bezahlt werden. Wer also einen Ferienjob ausübt und 18 Jahre alt wird (oder bereits ist), muss die entsprechenden Beiträge bezahlen. Spezialregeln gibt es, wenn das Einkommen pro Jahr und Arbeitgeber entweder 2300 Franken oder für Arbeitnehmer bis 25 Jahre, welche in einem Privathaushalt angestellt sind, 750 Franken nicht übersteigt. Diese sind grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit.

Was ist, wenn ich beim «Jöbblen» einen Unfall habe?

Wer arbeitet, ist unabhängig von seinem Alter obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Arbeitet man mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, ist man zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.
 

Ich bin 20. Mein Onkel will mir den Lohn für den Ferienjob «unter der Hand» auszahlen. Ist das zulässig?

Nur wenn trotz der Barauszahlung die Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen geleistet werden. Sonst wäre es Schwarzarbeit – und diese ist strafbar.
 

Was ist, wenn mir der Ferienjob nach einer Woche verleidet?

Ein Ferienjob ist ein auf eine bestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis. Solche Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich nicht kündbar – es sei denn, es wird ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Wenn einem der Job nicht gefällt, kann man diesen, ohne anderslautende vertragliche Regelung, somit lediglich im Einverständnis mit dem Arbeitgeber auflösen.
 

Was ist, wenn ich bei meinem Job etwas kaputtmache?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer für Schäden aufkommen, die er absichtlich oder fahrlässig verursacht hat. Ob und wie viel tatsächlich bezahlt werden muss, hängt im Wesentlichen von der Schwere des Verschuldens ab. Dabei dürfte sich bei Jugendlichen im Rahmen eines Ferienjobs vor allem die fehlende Erfahrung haftungsmildernd auswirken.

Rechtliches und weitere Infos zu Ferienjobs

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde erstmals im April 2011 publiziert und nun aktualisiert (28.6.2024)

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