Woran Babysitter denken müssen
Frage: Ich hüte einmal pro Woche die Tochter einer Nachbarin bei mir zu Hause. Dafür erhalte ich 300 Franken im Monat. Muss ich diesen Verdienst in der Steuererklärung und bei der AHV angeben? Und was passiert, wenn das Mädchen verunfallt?
aktualisiert am 15. März 2018 - 10:55 Uhr
Zur Steuerfrage: Sie müssen jedes Einkommen in der Steuererklärung angeben – auch geringes. Es gibt keine Einkommensfreibeträge, die man nicht deklarieren müsste. Sie können aber alle damit verbundenen Auslagen abziehen .
Zur AHV: Weil das Mädchen zu Ihnen nach Hause kommt, gelten Sie als Selbständige (wie viele Tagesmütter). Selbständige müssen AHV-Beiträge zahlen, wenn sie mehr als 2300 Franken pro Jahr verdienen. Bei Ihnen sind es 3600. Sie müssen sich also bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Selbständige melden.
Anders wäre es, wenn Sie das Mädchen im Haus der Nachbarin betreuen würden. In diesem Fall wären Sie Arbeitnehmerin in einem Privathaushalt (wie eine Nanny). Dann müssten die Eltern des Mädchens Sie ab dem ersten Franken Ihres Verdienstes versichern.
Zum Unfall: Falls das Mädchen verunfallt, zahlt seine Krankenkasse. Kinder sind dort gegen Unfall versichert. Der Selbstbehalt bleibt an den Eltern hängen.
Falls Sie am Unfall eine Schuld trifft – etwa weil Sie eine Sorgfaltspflicht bei der Betreuung missachtet haben –, entscheidet die Krankenkasse, ob sie Ihnen gegenüber Forderungen geltend macht. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Falls Sie Ihre Sorgfaltspflicht grob verletzt haben, kann sie die Zahlung kürzen – und Sie müssen einen Teil des Schadens übernehmen.
Am besten prüfen Sie bei der Privathaftpflichtversicherung, ob und wie hoch sie Schäden gegenüber Dritten aus dem Hütedienst deckt und ob Sie allenfalls einen Zusatz brauchen.
Meist deckt die Privathaftpflichtversicherung die berufliche Tätigkeit nicht. Einige Gesellschaften versichern aber nebenberufliche oder gar selbständige Tätigkeiten. Fragen Sie bei der Versicherung nach.
Für Eltern mit Kleinkindern ist jede Hilfe bei der Kinderbetreuung willkommen. Sei es, dass eine Babysitterin gelegentlich abends vorbeikommt, damit Mama und Papa etwas Freizeit geniessen können, oder sei es für berufstätige Eltern, die auf eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte angewiesen sind. Beobachter-Mitglieder erhalten nicht nur Infos zu hilfreichen Anlaufstellen, sondern erfahren auch, was ihre Rechte und Pflichten gegenüber diesen Institutionen und Personen sind.