Nur Bargeld? Kein Zutritt!
Weil er keine Kreditkarte hat, kann ein langjähriger Kunde nicht mehr bei Activ Fitness trainieren.
Veröffentlicht am 14. April 2022 - 12:06 Uhr
Krisen sind Innovationstreiber. Seit Beginn der Pandemie schränkte jede zehnte Firma die Akzeptanz der Barzahlung ein, zeigt eine Umfrage der Nationalbank. Wer da nicht Schritt halten kann, steht möglicherweise plötzlich vor verschlossenen Türen.
Robert Kyriakou* (Name geändert) ist es genau so ergangen. Der 54-Jährige bezieht eine Invalidenrente, ein Sozialarbeiter bestimmt über seine Finanzen. Damit sich sein körperlicher Zustand nicht verschlechtert, hat ihm die Ärztin viel Bewegung verordnet. Seit Jahren trainiert Kyriakou deshalb im Activ Fitness am Zürcher Bellevue. Die Tochtergesellschaft der Migros betreibt in der Schweiz 116 Studios.
Zur Abonnementserneuerung wollte Kyriakou wie immer mit Bargeld bezahlen. Man sagte ihm, das sei nur noch mit Karte oder Twint möglich. Kyriakou hat beides nicht. Er erklärte, weshalb er nur mit Cash bezahlen könne – doch der Angestellte blieb hart. «Ich fühlte mich in diesem Moment ausgeschlossen, und ich war traurig», sagt Robert Kyriakou.
Activ Fitness schreibt dazu: «Das bargeldlose Bezahlen hat sich insbesondere während der Pandemie in allen Lebenssituationen etabliert.» Um dem gestiegenen Bedürfnis nach kontaktlosem und hygienisch einwandfreiem Bezahlen nachzukommen, habe sich Activ Fitness entschlossen, auf Cashless-Bezahlmethoden umzusteigen. Alle Mitglieder würden vor Ende ihres laufenden Abonnements kontaktiert. Diesem Schreiben liege auch ein Einzahlungsschein bei, mit dem sie den Betrag begleichen könnten. «Insofern können wir den Vorwurf des Kunden nicht nachvollziehen.»
Für Robert Kyriakou spielt das keine Rolle mehr. Er hat sich inzwischen ein neues Fitnesscenter gesucht, das auch Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert.
Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Rechtslage bei Fitnessabos» weitere Tipps, worauf sie beim Abschluss eines Vertrags mit einem Fitnessstudio achten können und was nach Auffassung von Rechtsexperten als «wichtiger Grund» gilt, um vorzeitig aus einem Fitnessvertrag aussteigen zu können.
1 Kommentar
Wo wollte er denn mit Bargeld bezahlen? Direkt im Activ Fitness Studio am Bellevue? Hat er denn das Schreiben mit Einzahlungsschein nicht erhalten? Konnte er keinen neuen Einzahlungsschein verlangen? Oder kennt er die Bar-Einzahlungen am Postschalter nicht? Fragen über Fragen, die im Beitrag leider nicht beantwortet werden. Hauptsache, einen reisserischen Artikel mit Jöö Effekt. Schade.