Jede fünfte Postfiliale verschwindet in den nächsten Jahren. Das löst bei manchen Wehmut, bei anderen Ängste aus. Wird unser Dorf von der Aussenwelt abgehängt? Die Sorge ist unberechtigt. Denn: Bürgerinnen und Bürger haben auf gewisse Dienstleistungen einen gesetzlichen Anspruch. Wir haben geprüft, was die Post auf jeden Fall bieten muss.

Das Gesetz gibt der Post zwei Hauptaufgaben: die Postdienste und den Zahlungsverkehr. Sie muss dafür sorgen, dass Briefe und Pakete ihren Weg finden. Daneben ist ein «landesweit flächendeckendes Poststellen- und Postagenturennetz» vorgeschrieben, das in angemessener Distanz zugänglich ist. Das Gleiche gilt für den Zahlungsverkehr. Egal, ob man nun in Zürich oder Hinterfultigen wohnt. Aber was bedeuten diese schwammigen Begriffe? 

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Ein Weg von maximal 20 Minuten

Die Postverordnung schreibt vor, dass praktisch alle Bewohner eines Kantons die Möglichkeit haben müssen, innerhalb von 20 Minuten bei einer Postfiliale zu sein – zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Distanz verlängert sich auf 30 Minuten, wenn die Post in der Region einen Hausservice anbietet. Hausservice heisst: Man kann Briefe und Pakete von zu Hause aus verschicken, die Post holt sie ab. In Städten und Agglomerationen muss es mindestens eine Filiale geben. Bei mehr als 15’000 Einwohnern braucht es eine weitere Filiale. 

Wenn man Rechnungen am Schalter bezahlen will, Bargeld aufs eigene Konto einzahlen oder abheben, muss das ebenfalls mit einem Weg von 20 Minuten möglich sein. Falls es im betroffenen Gebiet keine Postfiliale gibt, sondern nur eine Partneragentur, muss die Post eine Bareinzahlung von zu Hause aus ermöglichen. 


Alternativen zur Filiale

Ob man in einem Gebiet mit Hausservice lebt, kann man online auf der Website der Post unter «Standorte und Öffnungszeiten» prüfen. Je weniger Filialen es gibt, desto stärker wird diese Dienstleistung ausgebaut werden müssen.

Wer in einem Hausservice-Gebiet wohnt, kann Briefe und Pakete von zu Hause abholen lassen. Die Pöstlerin ruft man entweder online, mit einem Bestellstift oder via Telefon unter der kostenpflichtigen Nummer 0848 888 888. Wer Bargeld einzahlen oder abheben will, kann ebenfalls den Pöstler nach Hause bestellen.