Gilt der alte oder neue Satz?
Frage: Ich habe im September ein Auto gekauft, es wird im März 2018 geliefert. 2018 gelten 7,7 Prozent Mehrwertsteuer. Muss ich trotzdem 8 Prozent zahlen, wie im Vertrag festgelegt?
Veröffentlicht am 14. Februar 2018 - 10:43 Uhr,
aktualisiert am 15. Februar 2018 - 10:29 Uhr
Nein. Weder der Vertrag noch die Rechnung noch die Zahlung ist für den Steuersatz massgebend. Relevant ist vielmehr der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wird. Da Sie das Auto erst im März übernehmen, gilt der neue, tiefere Steuersatz von 7,7 Prozent.
Übrigens: Wenn die Verkaufsgarage den Vertrag nicht korrigiert, schuldet sie der Steuerverwaltung 8 Prozent. Sie tun der Garage also einen Gefallen, wenn Sie einen korrigierten Vertrag verlangen, der ausdrücklich den alten ersetzt. Das Mehrwertsteuergesetz verpflichtet die Garage, den neuen Vertrag eingeschrieben zu schicken.
Wie steht es aber mit Leistungen, die sich über den Jahreswechsel hingezogen haben? Sie muss man aufschlüsseln. Zum Beispiel am Bau einer Gartenmauer: Da muss der Handwerker korrekterweise die Arbeiten, die er im Jahr 2017 ausgeführt hat, mit 8 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen, die Arbeiten ab Januar dann nur noch mit 7,7 Prozent.
Egal ob Sie einen Occasions- oder Neuwagen kaufen – es empfiehlt sich, auf einige Dinge zu achten. Eine Checkliste erläutert Beobachter-Mitgliedern, wie sie nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens noch Mängel beanstanden können. Ausserdem erfahren sie anhand eines Beispiels, wie man einen Vertrag für den Privatverkauf aufsetzt.