Kind kauft Spiele-Apps – müssen Eltern zahlen?
Frage: Mein fünfjähriger Sohn hat über mein Google-Play-Konto Spiele im Wert von 500 Franken gekauft. Muss ich das bezahlen?
Veröffentlicht am 14. September 2022 - 14:29 Uhr
Nein. Sie müssen nicht für Käufe Ihres Sohnes aufkommen, von denen Sie nichts gewusst haben. Denn er ist minderjährig und mit fünf Jahren noch nicht urteilsfähig. Er kann deshalb keinen gültigen Vertrag
abschliessen. Der Kaufvertrag ist gemäss Artikel 19 des Zivilgesetzbuches nur schwebend wirksam, also nicht definitiv. Minderjährige können nur
mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter gültige Verträge eingehen.
Informieren Sie den Handyanbieter darüber, dass Sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind, und bestreiten Sie die Forderung sofort – am besten schriftlich und eingeschrieben.
Und: Bezahlen Sie den unbestrittenen Teil Ihrer Handyrechnung fristgerecht – dann darf der Anbieter das Abo nicht sperren. Falls er es trotzdem tut: Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom).
Wann sind Kinder alt genug für ein Social-Media-Profil? Wie können Eltern ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien erziehen? Antworten dazu lesen Beobachter-Mitglieder im Merkblatt «Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen».
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1 Kommentar
Frage an die Eltern von Kleinkindern (auch mit 5 Jahren), welche bereits ein Handy in die Hände bekommen...wo bleibt die verantwortungsbewusste Erziehung und entsprechende Kontrollen???