Dora Rohrer ist Einzelunternehmerin und erhielt eines Tages einen Anruf von einer Firma namens Swiss Office Point AG. Der Anrufer wies sie darauf hin, dass ihr Geschäft noch Geld für zurückgeschickte Druckerpatronen zugut habe. Das Argument, sie könne doch noch ein Depot einlösen und sie bekäme etwas gratis, überzeugte die Beobachter-Abonnentin, obwohl sie eigentlich noch nie Druckerzubehör bei der Swiss Office Point bestellt hatte.

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Damit die Firma wirklich das offene Guthaben bestätigen und kontrollieren könne, gab Rohrer ihre Mail-Adresse an. Wenig später traf eine Nachricht in ihrem Postfach ein. Eine Bestellbestätigung von 349.10 Franken. So war das nicht gedacht. Von einer neuen Bestellung war nicht die Rede gewesen.

Was Rohrer erlebt hat, wird derzeit auch von anderen Beobachter-Lesern berichtet.

Wo liegt der Trick?

Gibt es wirklich ein Depot auf Druckerpatronen? Nein, im Gegenteil: Der Konsument bezahlt beim Kauf eine Recyclinggebühr Recycling Das gehört nicht in den «Güsel» , damit er die leeren Kartuschen nach dem Gebrauch gratis im Fachgeschäft abgeben kann. Woher also will die Firma wie im Fall von Dora Rohrer wissen, wo sie ihre Patronen damals gekauft hat? Die Firma behauptet, dass eine Identifikationsnummer an der Patrone auf den Verkaufsstandort zurück verfolgbar ist. Das ist aber unmöglich.

Einen ähnlichen Trick wenden auch die Firmen «ÖKW» und «Global-Net» an, über die der Beobachter bereits berichtete Druckerpatronen Dummdreiste Tonerverkäufer . Sie behaupten, dass in den Tonerkassetten ein Chip stecke, mit dem man den Käufer nachverfolgen könne. Er habe für die bei ihnen gekauften Tonerkassetten noch 75 Franken für die vorgezogene Recyclinggebühr zugut. Der Kunde könne diese auf die neue Bestellung anrechnen lassen. Nichts davon stimmt. Den Firmen geht es einzig darum, mit diesem Lockvogel zu einem überhöhten Preis Druckerzubehör zu verkaufen.

Und noch eine Gemeinsamkeit lässt sich bei diesem Trick erkennen. Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass ein gewisser Mehmet Ede als Verwaltungsratmitglied bei Swiss Office Point eingetragen ist. Der gleiche Name taucht auch bei Global-Net als Geschäftsführer auf. Auf diesen Trick und die Gemeinsamkeiten angesprochen, wollte Ede gegenüber dem Beobachter keinen Kommentar abgeben.

Paket erhalten – was tun?

Wer von einer der Firmen angerufen wird und ein Paket mit unbestellten Patronen erhalten hat, kann bestreiten, dass er einen Vertrag eingegangen ist. Die Ware muss man in diesem Fall nicht zurückschicken, aber den Absender benachrichtigen, dass er die Patronen abholen kann.

Falls man bei einem Anruf doch bestellt hat, kann der Vertrag wegen Irrtum und Täuschung angefochten werden. Geht dann doch eine Betreibung ein, kann diese mit einem Rechtsvorschlag gestoppt werden.

Bei Dora Rohrer kam es zum Glück nicht so weit. Sie erhielt kein Paket, denn sie sagte nach Zustellung der Bestellbestätigung klipp und klar, dass sie keine Geschäfte mit der Swiss Office Point tätigen wolle. Nach zwei weiteren Telefonaten kehrte für sie endlich Ruhe ein.

Rechtsratgeber
Merkblatt und Mustervorlage «Unbestellte Zusendung»

Haben Sie Ware erhalten, die Sie gar nie bestellt haben? Im Merkblatt «Unbestellte Zusendung» lesen Beobachter-Mitglieder, wie man sich wehren kann, wenn deswegen plötzlich Mahnungen verschickt werden. Die gleichnamige Mustervorlage zeigt überdies, wie man den Anbieter höflich und bestimmt auf die unbestellte Zusendung aufmerksam macht.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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