Bekomme ich mein Geld zurück?
Am Donnerstag musste das Open Air Zürich wegen eines Unwetters abgebrochen werden. Besucherinnen und Besucher erhalten kein Geld zurück. Auch der Ticketschutz bringt nichts.
Veröffentlicht am 25. August 2023 - 17:17 Uhr
Am Donnerstagabend, kurz bevor der Haupt-Act Apache 207 aufgetreten wäre, musste das Gelände beim Zürcher Flughafen evakuiert werden. Ein paar Sturmböen reichten, um dem Zürich Open Air den Stecker zu ziehen. Das Festival sei unterbrochen, man müsse die Statik der Bauten überprüfen, plärrte es in Dauerschleife aus den Lautsprechern. Kaum eine Stunde später war klar: Gesungen, gerappt und aufgelegt wird heute nicht mehr.
Ärgerlich für die Besucherinnen und Besucher. Immerhin hatten sie für ein Tagesticket zwischen 125 und 209 Franken bezahlt, ein Fünf-Tages-Pass kostete mindestens 689 Franken. Auf Social Media erntete das Zürich Open Air wegen des Abbruchs böse Kommentare: Es habe gar kein Sturm geherrscht. Man hätte die Konzerte ohne weiteres durchführen können. Und vor allem: Man wolle sein Geld zurück.
Es gelten die AGB
Doch so einfach ist das nicht. Was gilt, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man beim Ticketkauf akzeptieren muss. Das Zürich Open Air hält dort fest, dass man bei schlechtem Wetter Anspruch auf Rückerstattung hat – aber nur, wenn das ganze Festival oder ein ganzer Festivaltag abgesagt werden muss. Der Haken: Am Donnerstag war das Festival schon mehrere Stunden im Gang, bevor es abgebrochen wurde. Bei anderen Festivals können andere Bestimmungen gelten.
Immerhin haben die Verantwortlichen schnell reagiert: Die Donnerstagstickets seien auch am Freitag oder Samstag gültig. Doch das dürfte für etliche Betroffene keine echte Option sein: Sie wollten bestimmte und nicht andere Bands sehen. Doch weiter will man seitens des Zürich Open Airs offenbar nicht entgegenkommen.
Auch Ticketschutz bringt nichts
Auch Besucherinnen und Besucher, die bei der Bestellung einen speziellen Ticketschutz abgeschlossen haben, gehen leer aus. Versichert sind nämlich nur Fälle, in denen man selbst verhindert ist. Also etwa, weil man krank ist oder einen Unfall hatte.
Was passiert, wenn ein Konzert wegen Krankheit des Frontsängers abgesagt werden muss? Diese und weitere Informationen zu Konzertabsagen und Ticketkäufen finden Sie in diesem Artikel.